Schulden Frage

    • Schulden Frage

      Habe mal ne Frage, vielleicht kennt sich jemand hier aus.

      Ich kriege hier Mahnungen über mehrere Tausend Euro und zwar Krankenhauskosten meines verstobenen Vaters, vom Inkassobüro des Krankenhauses.
      1. Bin ich kein Erbe, meine Mutter ist Alleinerbe, die ist allerdings entmündigt und hat eine Betreuerin.
      Außerdem kriege ich zu Zeit ne Mini-Betriebsrente, die gerade mal zum leben reicht.

      Trotzdem drohen die mir mit Mahnverfahren, wenn ich nicht wenigstens innerhalb 3 Tagen einen adäquaten Ratenzahlungsvorschlag mache.

      Habe nochmals geschrieben, dass ich kein Erbe bin und nix habe. Und das ich meinen Rechtsbeistand beauftragen werde falls die mir weiter drohen.


      Hat da jemand Tipps wie man darauf am besten reagiert, oder ob ich doch verpflichtet bin die Schulden zu zahlen?
    • Ich kenne mich da auch nicht wirklich aus, aber Krankenhauskosten muss doch die Krankenversicherung Deines Vaters zahlen. lolp

      Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und zum Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale o.ä. gehen.
    • Also, erst mal: Locker bleiben. Ein Inkassobüro kann dir erst einmal überhaupt nichts. Wenn du der Überzeugung bist, dass du nicht zahlen musst (was meiner Meinung nach der Fall ist, da du kein Erbe bist) dann sage denen das klipp und klar.

      Dann folgendes:

      1. Nach dem Inkassobüro kommt normalerweise ein Anwalt. Bleib bei dem auch locker und lege auch Widerspruch gegen die Forderung ein und auch SOFORT gegen die Kosten des Inkassobüros für den Fall, dass du doch eine Zahlungsverpflichtung hast. Du musst nämlich nur eines Zahlen: Anwalt oder Inkasso :5:. Verlange auch eine genaue Kostenauflistung des Anwaltes, einige wollen Unsummen für ihre Anschreiben haben, aber für ein einfaches Mahnschreiben dürfen die normalerweise nicht mehr als 13,50 Euro verlangen.


      2. Danach kommt das gerichtliche Mahnverfahren. Das ist auch gut so! Lege da dann wieder Widerspruch ein und lass es auf das Verfahren ankommen.

      3. Wenn du wirklich zahlen musst, dann lege denen dein Einkommen vor. Die aktuelle Pfändungsgrenze liegt bei ca. 1000 Euro für Alleinstehende (genau weiß ich es nicht, kannst du aber googlen), falls du Kinder hast ist die sogar höher. Alles was du unter der Grenze verdienst ist nicht pfändbar und die können nichts machen (es sei denn du hast irgendein Vermögen). Solltest du doch was zahlen wollen oder was zahlen können, verhandle dann mit dem Gerichtsvollzieher. Der wird dir eine angemessene Ratenzahlung anbieten und dich nicht abzocken wie ein Inkassobüro oder ein Anwalt.

      Wichtig ist: Reagiere auf Mahnungen und Anschreiben, zahle nur wenn du sicher bist, dass du auch wirklich eine Verpflichtung hast, bleib locker und poche auf den Pfändungsschutz.

      Ach ja, mache aus deinem Konto ein P-Konto. Schadet nicht.


      "das ist nicht möglih, einzig sabrina könnte man hart ran nehmen, die würde mit tollwütige hunde aus einer schüssel essen.. " Dr. Doom - Shoutbox am 22.08.2013
    • Wenn du das erbe ausgeschlagen hast brauchst du überhaupt nix zahlen sofort damit zum Rechtsanwalt gehen mein Vater hatte wenig schulden bei einen Autohaus wir haben das Erbe auch ausgeschlagen somit brauchen wir die schulden nicht tilgen.



      Sowie Anyu schreibt wandel dein Konto auf ein P-Konto um die pfändungsgrenze liegt bei 1028,00€ alles was darüber ist darf gepfändet werden leider ist es auch so das geld von ämtern gepfändet werden darf.

      TV: Panasonic-TX65HX978 Player: Playstation 5 Disc Edition
    • Also, nicht einschüchtern lassen.
      Da Du nicht Erbe bist, hast Du nichts zu befürchten.
      Frage aber: Du bekommst ja einen Pflichtteil. Deine Mutter bekommt 50% des Erbes. Die anderen 50% werden unter den Kindern aufgeteilt. Bist Du Einzelkind, bekommst Du die andern 50%. Seid Ihr zu Zweit, jeder 25%.
      Hast Du die Erbschaft ausgeschlagen?

      Wenn nicht, bist Du Erbe eines Pflichtteils. Auch wenn es die Schulden sind. Dann erbst Du den Anteil an den Schulden.

      Wenn Du die Erbschaft ausgeschlagen hast, ist das dem Nachlassgericht ja bekannt. Dann erbst Du weder Vermögen noch Schulden.

      Hast Du die Erbschaft NICHT ausgeschlagen, mußt Du für Deinen Anteil der Schulden tatsächlich zahlen. Aber eben nicht 100%. 50% muß Deine Mutter zahlen, den Rest die Kinder.

      Jetzt die Frage, inwieweit man vollstrecken kann.
      Da kommt es auf Deine Vermögenssituation an. Gibt es etwas zu pfänden? Auto, TV, Konto, Gehalt?
      Aktuell ist alles Einkommen unpfändbar, was 1.049,99€ nicht übersteigt. (siehe § 850c ZPO). Verdienst Du weniger, ist eine Gehaltspfändung fruchtlos. Verdienst Du mehr, kann man den übersteigenden Betrag direkt vom Arbeitgeber pfänden.
      Kontopfändung - ACHTUNG! Auch hier gilt, daß 1.049,99€ unpfändbar sind. Aber, wenn Du etwas angespart hast und es ist mehr Geld auf dem Konto als 1049,99€, kann man den übersteigenden Betrag pfänden. Das gilt auch bei Hartz IV-Empfängern, es sei denn, die haben ein P-Konto.
      Zur Not also alles Geld abheben.
      Nun kenne ich Deine finazielle Situation nicht, aber an Deiner Stelle würde ich jetzt gar nix tun. Warte ab, ob ein Mahnbescheid kommt. Dann mußt Du aber Widerspruch innerhalb 2 Wochen beim Amtsgericht oder Landgericht (ab 2.500€) einlegen.

      Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Ansonsten schic mir doch eine PN und wir können weitere Details beschnacken...
      Meine Bewertungskriterien:

      10= über jede Kritik erhaben; 9= Oberhammer mit unbeachtlichen kleinen Schwächen
      8= Pflichtkauf; 7= Must-See; 6= sollte man mal gesehen haben
      5= kann man gesehen haben; 4= muß man nicht sehen, tut aber noch nicht weh
      3= Hände weg; 2= körperliche Beschwerden treten auf
      1= Exitus oder: Tarantino geht ans Werk
      0= König Kacke auf einem Scheißhaufen oder: Rob Zombie geht ans Werk
    • Danke für die Antworten und Tips, hilft mir schon sehr weiter.
      Das Erbe musste ich ja nicht ausschlagen, weil meine Mutter Alleinerbin ist, deswegen gehe ich davon aus, das ich nix zahlen muss. Also es lag ein Testament vor, in dem meine Mutter zur Alleinerbin gemacht wurde. Dann kriegt man auch kein Pflichtanteil, so habe ich gehört.
      Bin ja gerade erst Schuldenfrei geworden, deswegen wäre das mehr als ärgerlich wenn ich gleich wieder was in der Schufa habe.

      Also danke, versuche locker zu bleiben.
    • Ok, wenn Deine Mutter Alleinerbin ist und das Testament gem. § 2247 BGB formgültig ist, ist das kein Problem.

      Aber: hat der Betreuer Deiner Mutter vielleicht die Erbschaft ausgeschlagen?
      Dann sind wieder die Kinder dran.

      Wenn nicht, dann bist Du fein raus aus der Sache.
      Dann würde ich auch jetzt keinen Rechtsanwalt einschalten - kostet nur unnötig Geld.
      Auch Widerspruch mußt Du nicht einlegen; das Krankenhaus ist ja keine staatliche Stelle.
      Nur wenn ein Mahnbescheid kommt, mußt Du schnellstmöglich reagieren.
      Versäumst Du dort die Widerspruchsfrist, mußt Du zahlen - auch wenn Du nicht Erbe bist!

      Spätestens wenn ein Mahnbescheid kommt, solltest Du den Beweis vorlegen können, daß Du nicht Erbe bist. Also ggf. beim Nachlaßgericht den Erbschein beantragen - aus dem dann hervorgeht, daß Du NICHT Erbe bist.
      Da so etwas dauern kann, am besten zeitnah beantragen. Falls Du nicht sowieso schon amtliche Dokumente hast, daß Du nicht Erbe bist.

      Und alles ist gut.
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      8= Pflichtkauf; 7= Must-See; 6= sollte man mal gesehen haben
      5= kann man gesehen haben; 4= muß man nicht sehen, tut aber noch nicht weh
      3= Hände weg; 2= körperliche Beschwerden treten auf
      1= Exitus oder: Tarantino geht ans Werk
      0= König Kacke auf einem Scheißhaufen oder: Rob Zombie geht ans Werk
    • Vielen Dank.
      Fühle mich auch schon besser ! :3:
    • Original von Harry Warden:

      Vielen Dank.
      Fühle mich auch schon besser ! :3:


      Hamburger unter sich, wollt Ihr nicht mal zusammen einen Kaffee trinken? lolp
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    • Amtliche Domumente kosten ja auch Geld.

      Wenn du keinen Rechtschutz hast vielleicht mal einen Anwalt fragen
      was er verlangen würde, denen einen Brief zu schicken.

      Kostet zwar etwas aber solche Forderungen verstummen dann ganz schnell, dann musst du auch kein Urlaub nehmen wegen Gerichtstermin usw.
      Braucht kein Mensch.
      Halte uns mal auf dem laufendem.