Alternativer Titel: Judgment at Nuremberg
Produktionsland: USA
Produktion: Stanley Kramer
Erscheinungsjahr: 1961
Regie: Stanles Kramer
Drehbuch: Abby Mann
Kamera: Ernest Laszlo
Schnitt: Frederic Knudtson
Casting: James Lister
Budget: ca. 3 Mio US $
Musik: Ernest Gold
Länge: ca. 188 Minuten
Freigabe: FSK 12
Darsteller:
Spencer Tracy: Richter Dan Haywood
Burt Lancaster: Ernst Janning
Richard Widmark: Colonel Tad Lawson
Marlene Dietrich: Frau Berthold
Maximilian Schell: Hans Rolfe
Judy Garland: Irene Hoffman Wallner
Montgomery Clift: Rudolph Petersen
William Shatner: Captain Harrison Byers
Werner Klemperer: Emil Hahn
Kenneth MacKenna: Richter Norris
Torben Meyer: Werner Lampe
Joseph Bernard: Major Radnitz
Alan Baxter: Brig.Gen. Merrin
Edward Binns: Senator Burkette
Virginia Christine: Mrs. Halbestadt
Otto Waldis: Pohl
Karl Swenson: Dr. Heinrich Geuter
Martin Brandt: Friedrich Hofstetter
Handlung:
Der US-amerikanische Richter Dan Haywood trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Juristen des NS-Staates leiten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden ist.
Der Ankläger Colonel Tad Lawson lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Sein schärfster Kontrahent ist der deutsche Verteidiger Hans Rolfe, der den Hauptangeklagten Dr. jur. Ernst Janning vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen.
In den Wochen während der Verhandlung versucht Richter Haywood in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa näher kennen, in der er lebt. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht er herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer von Schweigen.
Im Prozess sagt zunächst Dr. Karl Wieck aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch, seine Glaubwürdigkeit im Kreuzverhör zu erschüttern.
Der Hilfsarbeiter Rudolf Petersen berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert worden sei, weil er einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht nachzuweisen, dass Petersen geistig minder bemittelt sei und dass Menschen aus diesem Personenkreis auch in anderen Ländern, unter anderem in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden.
Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman aus, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein fälschlicherweise von Dr. Ernst Janning wegen einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen „Rassenschande“ zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. (Dieser Fall orientiert sich an dem historischen Fall von Leo Katzenberger.)
Der Verteidiger Rolfe versucht, ihre Zeugenaussage zu erschüttern, indem er im Kreuzverhör zu beweisen versucht, dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen mit ihr gehabt hätte, so also den Straftatbestand der „Rassenschande“ erfüllt hatte. Als die Zeugin in Tränen ausbricht, weil Rolfe sie scharf angreift, ergreift Dr. Ernst Janning zum ersten Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen.
Mein Herz schlägt für meine Mama &