Zensur in Deutschland

    • Zensur in Deutschland

      Zensur in Deutschland

      Eine Zensur in Deutschland sollte aus folgenden 2 Gründen nicht möglich sein:

      1. Die allgemeine Zensur ist laut Grundgesatz Art. 5 abs. 1 verboten.

      2. Es gilt bei Filmen auch Kunstfreiheit laut Grundgesetzt Art 5 abs. 3. Daher sollte nicht zensiert werden.

      Aber dennoch setzt der deutsche Staat immer mehr und willkürlicher seinen Rotstift ein. Das nicht mal mit plausiblen Gründen.

      - was haltet ihr von der starken Zensur Welle in DE, in der es nicht mal möglich ist als volljähriger einen Film ab 18 ungekürzt zu bekommen?

      - wie seht ihr die entwicklung der BPjM, die geistig wohl in den 50er Jahren hängen geblieben ist?
    • Willkür, Bevormundung, Zensur.
      Es ist eine Kunst der Gerichte, wie uns vorgeschrieben wird, was wir sehen dürfen, sollen oder nicht.
      Zensur ist eigentlich verboten, denn laut Grundgesetzt herrscht sogenannte Kunst,- bzw. Meinungsfreiheit...aber Gerichte attestieren diese Zensur ja nur allzu gerne als "Jugendschutz"...

      Die Entwicklung der BPJM? Entwicklung wäre das falsche Wort. Aber um ein Thema aufzugreifen (ja, es ist forsch): Bücher wurden schon in den 40ern, aufgrund ihres Inhaltes verbrannt. Ein böser Vergleich, aber angebracht.
    • Original von funeralthirst
      Willkür, Bevormundung, Zensur.
      Es ist eine Kunst der Gerichte, wie uns vorgeschrieben wird, was wir sehen dürfen, sollen oder nicht.
      Zensur ist eigentlich verboten, denn laut Grundgesetzt herrscht sogenannte Kunst,- bzw. Meinungsfreiheit...aber Gerichte attestieren diese Zensur ja nur allzu gerne als "Jugendschutz"...

      Die Entwicklung der BPJM? Entwicklung wäre das falsche Wort. Aber um ein Thema aufzugreifen (ja, es ist forsch): Bücher wurden schon in den 40ern, aufgrund ihres Inhaltes verbrannt. Ein böser Vergleich, aber angebracht.


      Dein Vergleich mit der Bücherverbrennung ist auf jeden fall passend. Aber Zensur im National Solzialismus war ja an der Tagesordnung.

      Was du auch richtig festgestellt hast ist die tatsache das Filme der Kunst und Meinungsfreiheit unterliegen. Ich frag mich hierbei nur warum es eine BPJM gibt und nicht eine BPEM. AMehr is es nicht, eine Stelle zur Prüfung für Erwachesenengefährdende Medien. Den ein Film der ab 18 ist, ist auf jeden Fall nicht für Jugendliche gedacht.
    • @Mindfreak
      Eine Zensur findet ja auch "eigentlich" nicht statt. Die FSK verweigert ja nur eine Freigabe wenn der Publisher die Filme nicht an etwaigen beanstandeten Stellen nicht kürzt, was dann einer Veröffentlichung natürlich nicht zuträglich ist^^

      Hachja...schönes Deutschland, für die Zensoren gibt es zu viele Schlupflöcher und unter dem Deckmantel des Jugendschutzes werden Erwachsene bevormundet, das ist ein Armutszeugnis.
      Ich finde es vor allem bedenklich das die Bewertung eines Films/Spiels/Musik von der Tagesform und zusammensetzung des Gremiums abhängig ist. Anders kann ich mir so manche 16er Freigabe nicht erklären. Das schürt natürlich nur die Wut bei mir wenn einer meiner sehnlich erwarteten Filme nur geschnitten in die Läden kommt während manch ein Schund eine leichtere Freigabe erhält obwohl der Gewaltgrad um einiges höher angesetzt ist.

      Der letzte harte Schlag den ich in dieser Richtung hinnehmen musste war die Verbannung der UFC aus dem deutschen Fernsehen.
      Kalt im Nachtwind schwingt er hin und her,
      Sein Genick brach am Glockenseil.
      Regen tropft auf totes Fleisch,
      Rinnt herab am Glockenseil.

      (Eisregen)
    • Der letzte harte Schlag den ich in dieser Richtung hinnehmen musste war die Verbannung der UFC aus dem deutschen Fernsehen.


      Krekels Ultimate Final Cut? lol lol lol
    • Ultimate Fighting Championship >.<
      Kalt im Nachtwind schwingt er hin und her,
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      Regen tropft auf totes Fleisch,
      Rinnt herab am Glockenseil.

      (Eisregen)
    • Genauso grottendämlich sind beispielsweise die Verbannung von Symbolen in der Computergamerichtung! Wie Wolfenstein ecetera werden entweder in andere Symbole ersetzt oder es folgen bei den Games bei Menschen die existiert haben, anere Namensgebungen! Also ich glaube dies trägt eher nicht zur Aufarbeitung bei sondern eher mehr zur geschichtsfälschung! denn ich glaube nicht, jeder der solche Games zockt ist ein sage ich mal leicht ausgedrückt, ein böser Deutscher!

      Genauso wie jemand auf die Idee kam, "Killerspiele"! Für Amokläufe ecetera, müssen die Gamer und Spiele als Sündenböcke herhalten!
    • Original von _execute_
      .....
      Ich finde es vor allem bedenklich das die Bewertung eines Films/Spiels/Musik von der Tagesform und zusammensetzung des Gremiums abhängig ist. Anders kann ich mir so manche 16er Freigabe nicht erklären. Das schürt natürlich nur die Wut bei mir wenn einer meiner sehnlich erwarteten Filme nur geschnitten in die Läden kommt während manch ein Schund eine leichtere Freigabe erhält obwohl der Gewaltgrad um einiges höher angesetzt ist.

      Um mich gleich mal in eine Diskussion einzuschalten, ich gebe dir recht! Auch mir kommt es so vor, dass die verschiedenen Gremien, sei es FSK oder auch die BPjM, Filme nach Tagesform, Lust und Laune bewertet bzw. frei gibt. Ein gutes Beispiel ist da auch, die nachwievor bestehende Beschlagnahmung vom ersten "Phantasm"-Teil! Der würde bei einer Neuprüfung garantiert die FSK 16-Freigabe erhalten und ultrabrutal oder gar menschenverachtend ist der überhaupt nicht. Und, beim Stickwort "Neuprüfung", John Carpenters "Das Ding aus einer anderen Welt" wurde neulich in der ungeschnittenen Fassung auf 16 herabgestuft, und der ist auch nach heutigem Standart, immer noch relativ brutal... Das verstehe mal einer... lolp

      Aber, Gott sei Dank, gibt es ja unsere lieben Nachbarn in der Schweiz und in Österreich, die deutche Uncut-Fassungen möglich machen... :6:

      Und zu guter letzt breche ich doch noch eine kleine Lanze für die FSK, verglichen mit deren "wüten" und zensieren in den 70er und 80er Jahren, hat sie sich mittlerweile echt gebessert, oder findet ihr nicht?
      Hurley: "Hat der Vogel gerade meinen Namen gerufen?"
      Sawyer: "Ja hat er...Und gleich danach hat er Goldklümpchen gekackt."
    • @Sawyer
      Ja es hat sich natürlich gebessert, wobei man das so nicht unbedingt sagen kann. Der Zeitgeist ist ein anderer und Gewalt ist nicht mehr gleich Gewalt. Was vor einigen Jahren noch für eine FSK 18 Freigabe und Diskussionen gesorgt hat ist heute der Standart in FSK 16 Filmen.

      Gewalt ist heutzutage allgegenwärtig. Selbst in den Nachrichten haut es doch keinen mehr vom Hocker wenn mal wieder irgendwo jemand umgebracht wurde. Frühestens ab einem Amoklauf ist die Empörung groß. Man könnte es auch Verrohung der Gesellschaft nennen und die macht auch vor den Gremien der BPjM, FSK etc pp nicht halt.
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      Rinnt herab am Glockenseil.

      (Eisregen)
    • Ich schliesse mich euch allen voll und ganz an. Allerdings bin ich dennoch froh, das es unsere Nachbarn aus Österreich gibt, die fast alles Uncut versenden. Wie sehr die Filme verstümmelt sind kann man sich wirklich nicht mehr ansehen. :221:
    • Genau, ein Hoch auf die Österreicher und die Schweizer! :prop:
      Hurley: "Hat der Vogel gerade meinen Namen gerufen?"
      Sawyer: "Ja hat er...Und gleich danach hat er Goldklümpchen gekackt."
    • Vor einigen Jahren hat mich das Thema "Zensur" auch noch sehr aufgeregt. Heutzutage ist doch alles "irgendwie" erhältlich. Und wenns nur ein Import ist, oder ein zusammengebasteltes "Bootleg". Grade das Internet hat vieles möglich gemacht. Trotzdem bleibt ja immer noch die "Selbstbestimmung" jedes "Erwachsenen" angetastet. Da hat sich zwar einiges gebessert, geändert auch durch die Prüfstellen, aber man hat immer noch den faden Beigeschmack, wenn man mal wieder einen Film sieht der zB. in Österreich ungeschnitten herauskommt und in der BRD nur in der gekürzten Version erhältlich ist. Das halte ich nach wie vor für eine Bevormundung "Erwachsener" und kann das nicht nachvollziehen. Man wird also praktisch in der BRD als potentiell dumm gehalten, da man uns ja die Entscheidung in welcher Form man einen Film sehen will, abnimmt. Da müßen die Gesetzgeber endlich mal was gegen tun. Jugendschutz ist gut, aber "Erwachsenenschutz" ist willkürliche Bevormundung und gehört verboten.
    • @deodato

      Klar hast du recht wenn du sagst es ist alles irgendwie erhältlich, was mich dabei jedoch stört ist das durch die Zensur einfach zu viele Versionen auf dem Markt sind. Da gibt es dann in Deutschland die ungeschnittene Verleihversion, während die Verkaufsversion cut ist und wenn man nunmal im Laden steht kann man ja schlecht schnell im Internet schauen was nun die richtige Version war.

      Ich bin jemand der gerne in die Läden geht, die DVD's wälzt und sich auch mal einfach nur für ein schönes Cover entscheidet ohne die DVD zu kennen. Umso ärgerlicher ist es dann wenn man im nachhienin erfährt das einige Minuten fehlen. Das ganze ist auch kein Umtauschgrund was mich zusätzlich zur Weißglut bringt, da der Artikel in meinen Augen sehr wohl beschädigt ist wenn nicht irgendwo vermerkt ist das der Film geschnitten ist.

      Ich finde es sollten keine Filme mehr geschnitten werden. Entweder sie kommen so in den Laden oder eben garnicht, dann weiß man wenigstens woran man ist.
      Kalt im Nachtwind schwingt er hin und her,
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      (Eisregen)
    • Richtig! Genau das meine ich doch! Diese Art von "Erwachsenen-Zensur" ist absolut nicht in Ordnung. Es gibt zwar alles auf "Umwege" hier und dort zu kaufen oder "Gratis" im Internet, aber trotzdem bevormunden uns die Zensurbehörden. Sicherlich ist das aber ein Problem was die "Politiker" nicht interessieren wird. Denen gehts nur um Jugendschutz. Wenn Rechte "Erwachsener" mit den Füßen getreten werden interessiert das keine Sau. Ich finde alle Filme mit "Erwachsenen-Inhalten" sollten ab 18 freigegeben werden und zwar "ungeschnitten". Es ist aber leider nicht so, das anscheinend der "Bürger" für dumm erklärt wird und sich Zensur-Behörden darum kümmern müßen, was man als Erwachsener sehen darf. Das ist echrt KRANK! Ich bin 37 Jahre alt und muß mir von einer "Institution" sagen lassen was ich sehen darf und was nicht? Vollkommen bescheuert und nicht nachvollziehbar....
    • Original von Sawyer
      Genau, ein Hoch auf die Österreicher und die Schweizer! :prop:


      Irgendwo hab ich mal gelesen das die Schweizer noch schlimmer dran sein sollen als wir.
      Alterius non sit, qui suus esse potest.

    • Hier hab ich mal noch was Interessantes zum Thema "Schnitte", hoffe es ist nicht allzu lang. lolp

      Warum werden Filme geschnitten?

      In den meisten Fällen werden Schnitte (Kürzungen) von den Antragstellern selbst durchgeführt. Um seine Auswertungschancen zu verbessern oder weil die Senderechte ans Fernsehen verkauft werden sollen - was oft verbunden ist mit der Maßgabe, dass vorher eine Einstufung ab 12 erfolgen muss – wird der Film in einer geänderten Fassung erneut der FSK zur Prüfung vorgelegt. Es liegt also im Ermessen des Antragstellers, ob er die Schnitte durchführen will oder ob er auf die günstigere Einstufung verzichtet und den Film in ungekürzter Fassung in die Kinos bzw. auf andere Trägermedien bringt. Bei Filmen, die nach nochmaliger Prüfung in veränderter Fassung eine andere Freigabe erhalten haben, ist es verbindlich, dass diese Freigabe nur mit einem Titelzusatz wie z. B. "bearbeitete Fassung" oder "gekürzte Fassung" veröffentlicht wird.

      Mythos und Realität – Anmerkungen zum Thema „Schnitte im Film“

      von Folker Hönge, erschienen in „TV Diskurs“

      “Gegenüber euch bei der FSK ist eine Änderungsschneiderei gar nichts!”
      – Email eines Studenten

      “Dass ihr ‘Der kleine Eisbär´’ ohne Altersbeschränkung freigegeben habt, kann ich nur bedingt verstehen. Ich hätte hier auf jeden Fall einige Schnittauflagen gemacht, die ich euch jetzt mal im einzelnen aufzählen möchte … !” – Brief eines Großvaters, der mit seinem 7-jährigen Enkel im Kino war.

      Zwischen diesen beiden Extremen vollzieht sich die Diskussion um tatsächliche oder
      angebliche Schnittauflagen der FSK-Prüfausschüsse. Eindeutig ist zu sagen, dass die
      erstgenannte Meinung - insbesondere bei eifrigen Email-Schreibern - dominiert. Bei ihnen herrscht oftmals der Eindruck vor, die Ausschüsse der FSK würden jeden zweiten Film mit Schnittauflagen versehen, insbesondere wenn es sich um Action- und Horrorfilme handelt. In der Tat ist es so, dass gerade in diesen Genrebereichen unterschiedliche Fassungen eines Filmes existieren. Naheliegend ist es dann, die FSK anzurufen und sich darüber zu beschweren, dass wieder einmal übereifrige Jugendschützer die Schere angesetzt haben. Um es gleich vorweg zu sagen, die FSK ist in den meisten Fällen nicht der richtige Ansprechpartner - auch wenn dies auf den ersten Blick so aussehen mag.

      Kinofilme
      Gemäß der FSK-Grundsätze können die Prüfausschüsse Jugendfreigaben mit Auflagen aussprechen. Ein Spielfilm wird beispielsweise in seiner Gesamtwirkung vom Prüfungsausschuss so eingeschätzt, dass er durchaus ab 12 Jahren freigegeben werden könnte. Handlungsverlauf, Spannungsbogen und Höhepunkte sind so gestaltet, dass sie von 12-Jährigen ohne Beeinträchtigungen rezipiert werden können. Allerdings befinden sich zwei Szenen in diesem Film, die aus dem Gesamtkontext so herausragen, dass Kinder an diesen Szenen „hängen bleiben“ und nicht mehr in der Lage sind diese einzuordnen und zu verarbeiten. Hierbei kann es sich z.B. um besonders gewalthaltige Szenen handeln, die aufgrund ihrer Gestaltung Kinder schlichtweg überfordern und übermäßig belasten. In solchen Fällen kann der Ausschuss die Auflage aussprechen diese beiden Szenen zu entfernen. Es liegt dann am Antragsteller, ob er den Film in der geschnittenen Fassung ab 12 Jahren oder in
      der ungeschnittenen Fassung ab 16 Jahren einsetzen will. Diese Entscheidung hängt weitgehend davon ab, welche Auswertungschancen sich die Firma für den Film errechnet. Die Ausschüsse der FSK haben hierbei zu prüfen, ob die Szenen, die
      gegen eine Freigabe ab 12 Jahren sprechen, eindeutig zu benennen sind und ob diese
      Auflagen den Film unter Jugendschutzgesichtspunkten tatsächlich wesentlich ändern.
      Ein Beispiel: Ein erhobenes Beil über dem Kopf eines filmischen Widersachers! Vor dem Niedersausen wird geschnitten. Der blutüberströmte Kopf wird dem Zuschauer erspart – auf der Leinwand! Vor dem geistigen Auge des Betrachters aber steht glasklar das blutige Ergebnis. Die emotionale Wirkung ist mit oder ohne Schnitt die gleiche. Konsequenz: Also bereits die Szene mit dem erhobenen Beil schneiden? Das heißt, man schneidet eine eventuell verkraftbare Szene und meint eigentlich die Folgeszene. Eine solche Entscheidung kann nur in der Gesamtbeurteilung des Filmes getroffen werden. Hier liegt die Crux bei Schnittauflagen zu deren Wirksamkeit zwei Meinungen existieren: Schnitte verändern einen Film in seiner Gesamtwirkung nicht! oder Jeder Film kann so geschnitten werden, dass seine Gesamtwirkung sich ändert! Beide Meinungen treffen zu - und auch wieder nicht. Wer weiß genau, welche Szenen für einen kindlichen oder jugendlichen Betrachter noch verkraftbar sind und welche
      nicht? Die Ausschüsse der FSK versuchen diese Frage mit großer Sorgfalt zu prüfen, aber letztlich objektiv richtige Entscheidungen gibt es nicht. Zu unterschiedlich sind die Rezeptionsbedingungen und –voraussetzungen von Kindern. Diese Überlegungen haben dazu geführt, dass seitens der FSK-Prüfausschüsse weitgehend auf Freigaben mit Auflagen verzichtet wird. Die möglich Wirkung einzelner Schnitte ist schwer einzuschätzen und viele Prüfer wollen auch nicht in ein filmisches Werk eingreifen, insbesondere natürlich wenn es sich um einen anspruchsvollen Film handelt. Diese Meinung wird nahezu auch in allen anderen europäischen Prüfinstitutionen vertreten. Eine Ausnahme bildet die British Board Of Filmclassfication (BBFC). Hier können auch Schnittauflagen für Filme, die ab 18 freigegeben werden, ausgesprochen werden.
      Sind im Jahr 1989 noch 6,6 % der eingereichten Kinofilme von der FSK unter Schnittauflagen freigegeben worden, liegt die Anzahl dieser Spielfilme heute bei unter 1 %! Und hier sind wir an einem weiteren wichtigen Punkt! Die Meinung „Fast überall auf der Welt kann ich mir die Originalversionen anschauen, nur nicht in Deutschland!“ ist ein Mythos. Richtig war, dass eine Reihe von angesehenen Regisseuren vertraglich festlegte, dass Veränderungen der Originalfassung nur nach Rücksprache und entsprechender Genehmigung mit ihnen erlaubt waren. Realität ist, dass dies sich mittlerweile geändert hat, insbesondere durch die mannigfaltigen Verwertungsformen auf Video, DVD oder Fernsehen. Jede dieser Verwertungsformen hat ihre eigenen künstlerischen und kommerziellen Voraussetzungen. Während der Kinofilm in der Regel eine Länge von 90 bis 110 Minuten aufweist, hat es sich
      mittlerweile als erfolgreich und lukrativ erwiesen, sogenannte Director’s Cut-Fassungen auf DVD herauszubringen, die bisher unveröffentlichte Szenen des Films beinhalten. Eine solche Director’s Cut-Fassung muss natürlich nochmals auf ihre Freigabe hin geprüft werden und kann durchaus eine andere Kennzeichnung erhalten als die ursprüngliche Kinoversion. Auf der anderen Seite werden aus unterschiedlichen Gründen Kürzungen bei Filmen vorgenommen, um sie entsprechend medial weiter verwerten zu können. Noch ist es zur Zeit so, dass
      Hollywoodfilme fast ausschließlich zuerst in Großbritannien anlaufen und erst dann auf den Kontinent zur weiteren Verwertung kommen. Dies kann dazu führen, dass im übrigen Europa die Fassung eines Kinofilms läuft, der bereits durch die Prüfung der BBFC gegangen ist. Aber auch in den Vereinigten Staaten ist es keineswegs generell so, dass nur eine Fassung eines Kinofilmes landesweit ausgewertet wird. Gerade bei Filmen mit erotischen Inhalten können sich die Versionen eines solchen Filmes beispielsweise vom „bible belt“ gegenüber der Version, die in Kalifornien oder New York läuft, unterscheiden.

      Videofilme
      Während pro Jahr bei der FSK ca. 350 Kinospielfilme zur Prüfung eingereicht werden, waren es bei den Video- bzw. DVD-Spielfilmen im Jahre 2001 489. Hiervon waren 33 Filme gekürzte Fassungen mit dem Ziel eine Jugendfreigabe zu erhalten. Eine solche geänderte Fassung ist vor der Prüfung dem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, der in der vorhergegangenen Prüfung Ausschussvorsitzender war, vorzulegen. Er muss hierüber entscheiden, ob es sich um eine wesentlich geänderte Fassung handelt. Hier ist nicht ausschlaggebend, ob er einer Jugendfreigabe zustimmen würde, sondern er muss prüfen, ob die durchgeführte Überarbeitung tatsächlich den Film in seiner Wirkung auf Jugendliche hin
      verändern kann. Wird diese Änderung anerkannt, so wird diese Fassung noch einmal dem Prüfungsausschuss vorgeführt. Belastend ist es, wenn eine Firma mehrmals geänderte Fassungen des gleichen Films zur Prüfung vorlegt, um eine günstigere Freigabe zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass auch die zweite oder dritte geänderte Fassung vom jeweiligen Ausschussvorsitzenden als wesentlich geändert anerkannt wird. Handelt es sich hierbei um Kürzungen von mehreren Minuten relevanter Szenen oder Sequenzen, so kann der Ausschussvorsitzende diese Genehmigung nicht verweigern. Eine andere Frage ist, ob die Gesamtwirkung des Filmes sich dann so geändert hat, dass tatsächlich auch eine Jugendfreigabe ausgesprochen werden kann. Ein solches Procedere belastet nicht nur die Prüfungsausschüsse, sondern führt auch dazu, dass mit der eventuell endlich erreichten Jugendfreigabe eine Fassung auf den Markt kommt, die mit der ursprünglichen Originalversion nicht mehr viel gemein hat. Aufgrund dessen ist es verbindlich, dass solche Fassungen mit einem Titelzusatz, wie zum Beispiel „gekürzte Fassung“ oder „bearbeitete Fassung“, versehen werden. Nur dann ist der Unterschied auch in der Öffentlichkeit ersichtlich und bei Kontrollen nachzuvollziehen. Diese gekürzten und mit einem Titelzusatz versehenen Filme dürfen dann mit einer eventuellen Freigabe ab 16 Jahren im Versandhandel angeboten oder im Fernsehen
      ab 22 Uhr gezeigt werden. Teilweise werden aber im Versandhandelsangebot diese unbedingt notwendigen Titelzusätze nicht erwähnt bzw. bei Ankündigung dieser Filme in Rundfunkzeitschriften nicht aufgeführt. Dies führt dazu, dass Versandhandelskunden oder Fernsehzuschauer bei der FSK anrufen und sich darüber beschweren, dass bestimmte Szenen des betreffenden Filmes fehlen. Solche Vorwürfe hat aber nicht die FSK zu verantworten, die lediglich die Jugendeignung einer bestimmten Version zu prüfen hat, sondern die antragstellenden Firmen, die aus kommerziellen Gründe eine Jugendfreigabe haben wollen. Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Beschwerden von Zuschauern und Konsumenten hat sich die Wiedervorlage-Praxis geschnittener Fassungen erheblich reduziert. Diese reduzierte
      Quantität verhindert allerdings nicht die Verärgerung der Konsumenten im konkreten Einzelfall. Sicherlich ist es richtig zu sagen, die Prüfausschüsse der FSK haben die Jugendfreigabe eines bestimmten Filmes verweigert. Dies ist allerdings auch ihre Aufgabe, wenn dieser Film ihrer Auffassung nach Jugendliche beeinträchtigt. Dass dann eine geschnittene Fassung eingereicht wird und diese dann eventuell – weil sie nicht mehr jugendbeeinträchtigend ist – mit einer Jugendfreigabe versehen wird, auf den Markt kommt und dann zur Verärgerung bei den Konsumenten führt, liegt nicht in der Verantwortung der Prüfausschüsse.

      Ausblick
      Ich halte die Praxis, nur noch in sehr geringem Umfang Freigaben mit Schnittauflagen
      auszusprechen, für richtig. Es ist nicht einfach Schnitte genau zu definieren und es ist auch nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass einige Schnitte einen Film in seiner
      Gesamtwirkung wesentlich ändern. Die Vorlage gekürzter Fassungen liegt in der Verantwortung der antragstellenden Firmen. Gerade durch die Entwicklung der DVD-Technik hat sich zwar die Erkenntnis durchgesetzt, dass es gerade auch für den anspruchsvollen erwachsenen Konsumenten gute Absatzchancen für Filme gibt, die mit der Kennzeichnung "nicht freigegeben unter 18 Jahren" versehen sind. Allerdings haben sich die medialen Verwertungswege vervielfacht. Neben den Angeboten im Offline- und im Rundfunkbereich werden zukünftig Online-Angebote in unterschiedlicher Form hinzukommen. Auf der anderen Seite wird sich die Anzahl der Spielfilmproduktionen pro Jahr nicht wesentlich erhöhen. Dies bedeutet, dass in den unterschiedlichen Verwertungsbereichen der gleiche Inhalt geboten wird oder eben immer wieder unterschiedliche Versionen eines Filmes zielgruppen-adäquat oder besser gesagt marktorientiert angeboten werden. „Schnitte im Film“ wird also auch zukünftig ein Diskussionsthema bleiben.
      Alterius non sit, qui suus esse potest.

    • @Uncut

      Ja ich weiß, die FSK schneidet die Filme natürlich nicht, das wäre dann ja auch wirklich Zensur. Es ist aber auch eine Tatsache das die FSK bei der Ablehnung eines Antrags einen Katalog erstellt welcher die beanstandeten Szenen beinhaltet die eine verweigerung des Siegels zur Folge hatten.
      Natürlich wollen die Publisher ihre Ware auch hier in Deutschland an den Mann bringen, es gibt ja noch genug Leute die sich auch die geschnittenen Verisonen kaufen und sei es nur aus Unwissenheit.

      Dennoch bleibt das in meinen Augen Zensur auf erpressserischer Ebene.


      Der Witz an der ganzen Sache ist jedoch das sich die voll vernetzte Jugend heutzutage jeden erdenklichen Film mit einem Fingerschnippen besorgen kann. Da man dies so oder so nicht aufhalten kann (wobei unsere Politiker ja schon angedroht haben das Internet kontrollieren zu wollen :0: ) sollte man lieber die Eltern dafür sensibilisieren mit ihren Kindern an das Thema heran zu gehen.


      Ich meine das FSK System ist noch nichtmal konsequent. Selbst ein Beyond the Limits wird bei Müller verkauft. Natürlich in der geschnittenen Fassung, wem der Film jedoch gefällt der wird sich informieren und schnell an eine Uncut Fassung kommen. Also kann man doch im Endeffekt gleich die Uncut Fassung in den Laden stellen. Unter 18 darf dieser sowieso nicht verkauft werden.
      Kalt im Nachtwind schwingt er hin und her,
      Sein Genick brach am Glockenseil.
      Regen tropft auf totes Fleisch,
      Rinnt herab am Glockenseil.

      (Eisregen)
    • Original von _execute_
      Selbst ein Beyond the Limits wird bei Müller verkauft. Natürlich in der geschnittenen Fassung, wem der Film jedoch gefällt der wird sich informieren und schnell an eine Uncut Fassung kommen. Also kann man doch im Endeffekt gleich die Uncut Fassung in den Laden stellen. Unter 18 darf dieser sowieso nicht verkauft werden.


      Naja, der typische Kaufhauskunde ist erstmal froh den Film überhaupt zu bekommen um mal wieder was gesehen zu haben. Ob nun Cut oder nicht, ist den meisten wirklich wurst!! Leute die explizit nach einer Uncut-Fassung Ausschau halten sind leider (noch) in der Minderheit, und scheffeln daher die Kohle immer weiter brav den Majors in die Kasse welche sich dann weiterhin so gut wie nicht bemühen werden alle Titel Uncut zu veröffentlichen. Warum auch, wenn so oder so Kohle reinkommt!!!!

      Besser wärs, die Mehrheit boykottiert den Kauf von Cut-Müll bis Labels leichten Rückgang im Umsatz merken und anfangen zu raffen das ihre Vorgehensweisen im VÖ-Bereich nicht grade die feine Englische Art ist.

      Nur so lange es Fraktionen gibt mit ner 'Scheiss Egal Einstellung hauptsache Film', wird dieses Theater nie aufhören.

      Die Schweiz ist schön und gut, dennoch nur bedingt brauchbar. Mit Hausdurchsuchungen welche gerne mal passieren und ihrerAnpassungen im indizierten Filmbereich, würd ich das Land jetz nich grade unbedingt als Glücksfall sehen. Eher Österreich, ohne die wir arme Schweine wären!!! Und das sind wir mit 2 Prüfstellen, 2 verschiedenen 18'er Fassungen für welche die SPIO/JK nicht immer ein Garant auf ne ungeschnittene Fassung ist, dem ganzen Indizierungs-und Beschlagnahmungswahn doch ohnehin schon.

      Traurig, im Laden oder selbst auf Börsen fast keinen Film mehr kaufen zu können ohne sich vorher informiert zu haben bevor man wieder auf die Schnauze fliegt. Welcome in Germany.....

      Es gibt keine Zensur, ahja...............
    • Original von Uncut
      Original von Sawyer
      Genau, ein Hoch auf die Österreicher und die Schweizer! :prop:


      Irgendwo hab ich mal gelesen das die Schweizer noch schlimmer dran sein sollen als wir.

      Ich gebe dir in dem Fall recht, als dass die Schweiz in Sachen verstärkter Jugendschutz mittlerweile aufholt und sich (leider) als Vorbild Deutschland ausgeguckt hat... :221:
      Allerdings habe ich schon Filme in der Schweiz gekauft, die bei uns teilweise noch auf dem Index stehen bzw. nur in verstümmelten Fassungen zu bekommen sind. Anhand dieser Beispiele kann ich nicht eindeutig sagen, dass die Schweizer schlechter oder viel besser dran sind als wir. Eigentlich sind's echt die Österreicher mit ihren Uncut-Fassungen, denen ich zu tiefstem Dank verpflichtet bin! :0:

      Ich vertrete einfach die Meinung, dass ein Film so zu veröffentlichen ist, wie der Regisseur ihn abgedreht hat. Deswegen gibt's ja die Alterseinstufungen. Nur halten sich die wenigsten Kaufhäuser dran. Viele Jugendliche werden gar nicht erst nach dem Ausweis gefragt; die Verkäufer sehen nur den "Schotter", den es zu verdienen gibt (Ausnahmen gibt's natürlich auch hier...!). Man sollte einen extra Raum mit 18er-/SPIO/JK-geprüften oder ungeprüften Filmen einrichten, wo der Zustritt nur Volljährigen gestattet ist, ähnlich wie bei Filmbörsen. Aber auch dort wird nicht wirklich das Alter der "Kunden" bzw. Besucher geprüft, ich weiß das, denn mit 16/17 war ich zum ersten Mal auf ner Filmbörse. Diese halben Sachen nerven mich. Entweder alle verpflichten sich zum Einhalten der Alterseinstufungen oder man lässt es sein und gibt, wie in Frankreich, jeden Film "ab 12" frei...

      Und Kürzungen zwecks Mehreinnahmen bei der Kinoauswertung finde ich das Allerletzte! :28:
      Hurley: "Hat der Vogel gerade meinen Namen gerufen?"
      Sawyer: "Ja hat er...Und gleich danach hat er Goldklümpchen gekackt."
    • FSK – Früher noch ein Gegner, heute ein Schoßhündchen.


      Der Arbeitsausschuss der FSK versagte dem Film in seiner Sitzung vom 24. März 1976 die Freigabe ab 12 Jahren. Hans-Günther Pflaum verglich dazu Nordsee ist Mordsee in seinem Beitrag Realität ist bedenklich vom 26. April 1976 in der Süddeutschen Zeitung mit Prügelfilmen und Militärklamotten, die von der FSK ab 12 bzw. ab 6 Jahren freigegeben wurden. Der Nordsee-Film werde dagegen den 14-Jährigen vorenthalten, weil er die Wirklichkeit zeige und „wie man sich gegen Bestehendes zur Wehr setzen kann“. Das sei „keine pädagogische Entscheidung mehr, sondern eine politische.“
      Hans C. Blumenberg schrieb unter dem Titel Kinderfrei am 30. April 1976 einen kritischen Artikel in der Zeit. Die FSK verschließe mit ihren Vorstellungen von Jugendschutz die Augen vor der Wirklichkeit und huldige Idealen von vorgestern. Seine Vorwürfe gipfelten in der Frage: „Wer schützt uns vor einer Organisation, die immer noch und immer wieder politische Zensur betreibt, jetzt unter dem Deckmantel des Jugendschutzes?“
      Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 13. Mai 1976 gab der Rechtsausschuss der FSK als dritte Instanz den Film schließlich ab 12 Jahren frei. Am 21. Mai 1976 führte Die Zeit diesen Erfolg auf die Presseattacken unter ihrer Führung zurück.

      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Nordsee_ist_Mordsee
    • Paar spannende (lustige) Diskussionsrunden aus einer Zeit, in welcher Deutschland lockeres, freies TV sendete und zudem noch weit mehr Filme auf Liste standen.

      Schlachthof von 1990 (Gast u.a. der Staatsanwalt der Maniac einkassierte! Was er wohl von der Entschlagnahme hält? :3: )



      Montagsthema beim N3 zum Thema Horrorvideos (1991)



      UND bei RTL - Angela Merkel gegen Alle! Auf dem heißen Stuhl von 1992 zum Thema:
      Zeigt das Fernsehen zuviel Gewalt

      Eins der besten Szenen, Leute toben, Merkel fordert RUHE rofl