VoD Video-on-Demand

    • VoD Video-on-Demand



      Video-on-Demand (VoD, deutsch Video auf Anforderung) bzw. Abrufvideo beschreibt die Möglichkeit, digitale Videos auf Anfrage von einem Onlinedienst herunterzuladen oder per Streaming direkt anzusehen.
      Der Markt explodiert zur Zeit, die Abrufzahlen steigen immer weiter.

      Technischer Hintergrund:

      Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung, wie bei IPTV, oder über ein Breitbandnetz gesendet.
      Der Rückkanal, über den die Senderwahl des Kunden an das Sendezentrum übermittelt wird, ist bei einer Internetverbindung vorhanden, nicht aber beim Breitbandkabelnetz.
      Deswegen wird bei VoD über das Breitbandnetz ein Rückkanal bei Bedarf über das Telefonnetz geschaltet.

      Des Weiteren lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden:

      Hier muss das Video vor dem Betrachten heruntergeladen werden.
      Beim progressiven Download ist es möglich, schon während des Downloads mit dem Betrachten zu beginnen, wenn bereits genug Daten heruntergeladen wurden und ein entsprechender Puffer gebildet wurde.
      Dadurch können auch mit wenig Bandbreite Filme heruntergeladen werden, die für das direkte Streaming-Verfahren eine höhere Datenrate benötigen würden.

      Streaming:

      Beim Streaming werden die Daten gleichzeitig heruntergeladen und wiedergegeben.
      Der Anbieter benötigt dazu einen Streaming-Server und der Anwender einen entsprechenden Client.
      Eine vollständige Kopie der Datei muss in diesem Falle nicht gespeichert werden.
      Oft werden die Daten nur im flüchtigen Speicher (Arbeitsspeicher) des Programmes zwischengespeichert, bis sie zur Anzeige gebracht wurden.
      Über entsprechende Flusssteuerungen wird dafür gesorgt, dass stets genug Daten vorrätig sind, um Ungleichmäßigkeiten der Datenübertragung kompensieren zu können, aber auch nicht zu viel Speicher verwendet wird.
      Die Bandbreite der Netzwerk-Verbindung zwischen Server und Anwender muss mindestens der Datenrate des betrachteten Videos entsprechen.
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    • Die verschiedenen Varianten:

      Kann der Zeitpunkt der Wiedergabe beliebig gewählt werden, spricht man von True Video-on-Demand.
      Im Gegensatz dazu starten die Inhalte bei Near-Video-on-Demand (auch Video-near-Demand) in festen Intervallen; man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Wird statt eines Live-Streams ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Inhalte verwendet, spricht man von Push-Video-on-Demand.

      Je nach Abrechnungsform und/oder Nutzungsrecht existieren folgende Varianten:

      Download-to-Rent:

      Bei der Variante Download-to-Rent (DTR) erwirbt der Nutzer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Inhalt (z. B. 48 Stunden) und kann ihn in diesem Zeitraum beliebig oft wiedergeben.
      Dies ist die weitaus häufigste Nutzungsart und tritt in zwei Formen auf: TVoD und PPV bzw. SVoD.

      Pay-per-View:

      Bei der Variante Transactional-Video-on-Demand (TVoD) bzw. Pay-per-View (PPV) werden Inhalte im Einzelabruf, also nach tatsächlicher Nutzung, abgerechnet.

      Subscription-Video-on-Demand:

      Bei der Variante Subscription-Video-on-Demand (SVoD) bzw. Abonnement erfolgt die Abrechnung pauschal, häufig für einen Monat. Im vereinbarten Zeitraum können unbegrenzt Inhalte aus dem Katalog des Anbieters abgerufen werden.

      Download-to-Own:

      Bei der Variante Download-to-Own (DtO) erwirbt der Nutzer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Inhalt und kann ihn archivieren, meist als kopiergeschützte Datei auf einem eigenen Laufwerk, und dann beliebig oft wiedergeben.
      Das Eigentum an den Inhalten bleibt trotz der irreführenden Bezeichnung beim Rechteinhaber.
      Dies ist die weitaus seltenere Nutzungsart.
      In Fachkreisen wird diese Variante auch Electronic-Sell-Through (EST) genannt.
      Anbieter für Download-to-Own sind u. a.: Videoload, iTunes Store und Anixe.

      Kino-on-Demand:

      Kino-on-Demand ist eine Abwandlung des bekannten Systems Video-on-Demand.
      Mit einem wesentlichen Unterschied: Kinos können künftig ebenfalls am digitalen Vertrieb mitverdienen.
      Somit generieren sie Zusatzeinnahmen, um der rückläufigen Kinoentwicklung entgegenzuwirken.
      Es gibt verschiedene Varianten.
      Zum einen können die Kinos einen eigenen Unterdienst auf ihren Homepages zur Verfügung stellen und somit an den Einnahmen durch den Onlinevertrieb partizipieren.
      Zum anderen entstehen in Deutschland gerade Plattformen, bei denen durch die Registrierung und der beinhalteten Postleitzahl die Kino-on-Demand-Funktionalität ausgewertet wird: Wenn der Nutzer einen Film über diese Plattform sieht, wird seine Postleitzahl ausgewertet und das Kino, welches in seinem PLZ-Bereich liegt, bekommt einen Prozentsatz der Einnahmen.
      Im Gegenzug bewerben die Kinos vor jedem ihrer Filme diese Plattform. Dies schafft eine große Reichweite, von der auch die Filmemacher profitieren.

      Kino-on-Demand im Grundgerüst hat nichts mit Day-and-Date-Starts (zeitgleiches Starten von Filmen online und im Kino) zu tun, arbeitet aber darauf hin.

      Advertised Video-on-Demand:

      AVoD steht für Advertising Video-on-Demand oder Advertised Video-on-Demand und bezeichnet werbefinanziertes Streaming.
      YouTube ist ein bekanntes Beispiel für eine Videoplattform mit werbefinanziertem Streaming.
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    • Umsatzentwicklung in Deutschland vor der Corona Epedemie:

      Im Jahr 2004 und 2005 verhielten sich die Umsätze der Video-on-Demand-Anbieter konstant und befanden sich mit 1 Mio. € Umsatz noch auf einem geringen Niveau.
      Der Boom in der Branche setzt im Jahr 2006 ein und der Umsatz stieg um 100 %. Von 2006 bis 2008 vervierfachte sich der Umsatz auf 8 Mio. €, mit einer durchschnittlich Zuwachsrate von 139 %.
      Im Jahr 2009 nahm die Wachstumsrate des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr 2008 leicht von 167 % auf 163 % ab und befand sich auf einem Niveau von 21 Mio. €.
      Von 2010 bis 2011 nahm der Umsatz der Branche um 49 %, auf 64 Mio. € zu und von 2011 bis 2012 um weitere 48 % auf 95 Mio. €.

      Nach den starken Zunahmen des jährlichen Umsatzes von 2006 bis 2011 werden die Wachstumsraten des Umsatzes wahrscheinlich abnehmen; bereits seit 2010 verringert sich der Wachstum des Umsatzes kontinuierlich.
      Es wird angenommen, dass sich die Wachstumsrate des Umsatzes bis zum Jahr 2015 bei nur noch +10 % befinden und in den darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau bleiben wird.

      Nach neuen Prognosen des Digitalverbands Bitkom und des Marktforschungsinstituts Information Handling Services erzielen Video-On-Demand-Angebote 2016 insgesamt Umsätze von 717 Millionen Euro.
      Demnach werden Anbieter von kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten voraussichtlich 316 Millionen Euro Umsatz erzielen, bei kostenpflichtigen Streaming-Anbietern erwartet man Umsätze in Höhe von 401 Millionen Euro.
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    • Angebote für deutschsprachige Länder, dieses wächst beinahe täglich:

      Bei den Angeboten muss unterschieden werden in kostenfreie wie beispielsweise Mediatheken der Fernsehsender sowie YouTube oder Bs.to und kostenpflichtige Diensten wie z. B. iTunes, Prime Video, Netflix, Videoload und maxdome oder nun Joyn, bzw Joyn+.

      Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter (ARD, ZDF) mit der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag abzugrenzen von den privaten Mediatheken (z. B. RTL, ProSieben, Sat1), die sich durch Werbeeinnahmen stützen.
      Ein weiterer Anbieter kostenfreier VoD Inhalte war auch MyVideo, die sich über die ProSiebenSat1 Media Group finanzieren und daher audiovisuelle Inhalte ohne Gebühren zeigen dürfen.
      Die meisten Angebote im Streaming-Bereich sind jedoch kostenpflichtig und rechnen entweder mittels Abo-System ab oder berechnen pro Film oder Serienfolge gestaffelte Gebühren.

      Die ProSiebenSat.1 Media AG (dazu gehören: ProSieben, Sat.1, kabel eins und sixx) plante 2010 zusammen mit der RTL Group Deutschland (dazu gehören: RTL, RTL II, Super RTL, RTL Nitro, n-tv und VOX), „die deutsche Antwort auf das amerikanische Hulu.com“, mit dem Arbeitstitel „Amazonas“, in Betrieb zu nehmen.
      Obwohl Video-on-Demand-Angebote bereits bei beiden Sendergruppen vorhanden sind, war geplant, alle zur Verfügung stehenden Programme auf einer Seite zu vereinen.
      Die Vermarktung des neuen Onlineportals sollten die Sender selbst übernehmen.

      Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt müssen die Sendernetzwerke ihr Konzept der geplanten Videoplattform umstellen und es dem Bundeskartellamt erneut vorlegen.
      Am 18. März 2011 heißt es laut DWDL.de, das Bundeskartellamt habe erneut keine Zustimmung einer gemeinsamen Videoplattform gegeben.
      Laut Statement der RTL Group wolle man nun rechtlich gegen das „nicht nachvollziehbare“ Urteil vorgehen.
      Bei der ProSiebenSat.1 Media AG hält sich die Enttäuschung jedoch in Grenzen.
      Man sieht sich mit dem Onlineportal maxdome, ab Sommer 2020 Joyn, bzw. Joyn+ recht gut auf dem Markt positioniert.
      Am 8. August 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verbot der geplanten Video-on-Demand-Plattform.
      Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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    • Eine Liste der Angebote (Auswahl):

      A1 Telekom Austria (A1 Kabel TV)
      Prime Video (Amazon)
      Anime on Demand
      ARD Mediathek
      Arte-Mediathek

      Crunchyroll

      Das Erste: Mediathek
      Disney+

      Ex Libris (schweizerisches Unternehmen)

      Flimmit
      Freenet Video

      Google Play Movies

      Icestorm.TV
      iTunes (Apple)

      Joyn (ProSiebenSat.1 Media u. Discovery Channel) (Sendermediatheken von ProSieben, Sat.1, Kabel 1, DMAX, TLC usw.)
      Vodafone Kabel Deutschland (Select Video)

      kividoo

      MagentaTV (ehemals Telekom Entertain)
      maxdome
      Microsoft Film & Fernsehen (früher: Xbox Video, Zune)

      Netflix

      OnLive

      Sky Home bzw. Sky On Demand

      The History Channel
      TVNOW (Sendermediatheken der RTL Mediengruppe)
      Twitch

      Unitymedia Videothek

      Videobuster
      Video Unlimited, früher: Sony Entertainment Network
      Videoload
      Vodafone TV (Videotheksfunktion)

      Wakanim

      YouTube

      ZDFmediathek
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    • Besonderes Wachstum erfahren diese Anbieter durch den Corona Virus, manche für das Kino gemachte Filme erscheinen dort nicht mehr , sondern werden gleich als VoD angeboten.
      So erlebt zB. Universal einen mega Hit mit "Trolls 2", das rechnet sich laut dem Wall Street Journal wie folgt, "Trolls 2" hat innerhalb von drei Wochen auf dem VoD-Markt dem Studio mehr Geld eingebracht hat als dessen Vorgänger "Tolls" in fünf Monaten in den US Kinos!

      Da nahm er zwar 153,7 Mio $ ein, aber nach dem Abzug der Abgaben an die Kinos bleiben nur 50 Prozent beim Studio .
      Bei den VoD Einnahmen können die Studios dagegen selbst 80 Prozent verdienen, und müssen nur 20 Prozent an den Anbieter überweisen.

      Was das für die Zukunft heisst weiss natürlich noch niemand, aber ob es noch lange Kinos in der heutigen Form geben wird ist gar nicht mal so sicher.
      Das Aussterben der Videotheken ging relativ zügig.

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    • Ich brauch das Kino nicht, man hat Zuhause einen riesen TV, eine große und stetige Programmauswahl. 3D ist im Kino glaub auch Tot. also warum soll ich dort hin gehen und Unsummen für einen Film bezahlen?
    • ..wenn ich an meine letzten kinobesuche denke, stephen kings es zb, war in so unterirdischer qualitaet, das sah aus wie ein youtube stream, total unscharf/verwaschenes bild, rote farbe total blass. und das war nicht das einzige bzw erstemal so. denn doch lieber kinorolle mit kratzern und rissen.
    • Mich stört an den Kinos das benehmen mancher Besucher, deshalb gehe ich am liebsten in die Spätvorstellungen, am besten so ab 23 Uhr.
      Ob es bei euch auch so ist weiss ich nicht, im Ruhrgebiet boomen momentan Autokinos wegen Covid 19.
      Es wäre schön wenn einige davon dauerhaft betrieben werden würden.
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    • Autokino fände ich auch besser als normale Kinos. Die müssten dann aber mit die Preise runter gehen. Ich sag mal 3 oder 4€ für einen Abstellplatz und +1€ pro Person wäre für mich noch ok. Dazu lässt man z.B. Geld in der Würstchenbude etc. und man könnte auch mehr reinlassen, also Umsatz würde nicht zurück gehen.
    • Dir ist aber schon klar das Autokinos für Filme die sie zeigen wollen Geld zahlen müssen?
      Viel Geld.
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    • Das kann ich dir nicht sagen was die bezahlen müssen, aber Geld wollen wohl alle.
      Dazu kommen die üblichen Kosten, wie du auf 3 oder 4 Euro Eintritt kommst?
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    • Bereits seit 2018 gibt es Spamflix , dort laufen zumeist Filme die sich einen gewissen Kult Status erworben haben, häufig aber relativ unbekannt sind.
      Wer sich jetzt dort registriert kann sich einen Film kostenlos anschauen, ansonsten sind es meistens 4 Euro pro Film.

      Der link zur Seite:

      spamflix.com/home.do
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