A Serbian Film

    • Original von Kontro Vers:

      Ja kein Ding, Du musst Dich vor mir nicht rechtfertigen, ich bin nur ein kleiner User, ein König, der was zu melden hat, bist Du hier! :0:

      Ich kann es voll verstehen, dass man den Serben nicht mag, denn ich finde den ja auch nicht sooo toll, wie manch andere vielleicht, aber so ist das eben mit dem unterschiedlichen Geschmack bei kontroversen Filmen, denn das macht solche Filme aus! Und dazu kommt dann auch noch das Thema "Kinderpornografie", welches nun mal eines der härtesten Dinge ist, die man sich vorstellen kann und wodurch diese Diskussion über den Serben wohl auch seit Jahren immer wieder angeheizt wird, das war bei uns hier ja auch wieder so.

      Mein Problem mit dem Thema ist, dass man da häufig zu vorschnell urteilt und eigentlich zwar jeder sich wohl vorstellen kann, was ein Kinderporno wohl sein wird, aber ich zumindest, als normaler Bürger, nicht mehr begreife, was rechtlich ein Kinderporno ist, weil einmal ist es so, dann ist es wieder anders? Wenn die FSK etwas freigibt, ist es keiner, wenn nicht, kann es jederzeit einer werden und das empfinde ich in Deutschland als völlig chaotisch und undurchblickbar, oder?

      Deshalb kann ich auch Pädagogen nicht leiden und zwar fast schon grundsätzlich, weil soabld solche in sowas herum stochern, gibt es Chaos, anstatt wirlklicher Lösung, zumindest ist das mein Empfinden!


      Ich und König? Ich bin nichtmal Kanzler... nichtmal Kalif, geschweige Großwesir! Ich bin nur Sheriff. lolp

      Ich frag mich allerdings wie man überhaupt nur im Ansatz auf den Gedanken kommen kann, der Serbe sei ein Kinderporno. Wegen dieser einen Szene? Oder weil er das thematisiert? Die Message an sich ist doch eigentlich klar.

      Der Film wird von ner nicht grade kleinen Klientel für was auch immer abgefeiert (was man nachvollziehen mag oder auch nicht) aber dass der Streifen in jedes CD-Regal eines Kinderschänders "gehört" wage ich ehrlich zu bezweifeln.

      Ich ahne aber glaube ich, worauf du hinauswillst.

      FSK muss man nicht kapieren. Da gehe ich mit dir 100 % da core.
      The girl that silenced the world for 6 minutes...
      https://www.youtube.com/watch?v=Sj00vO48MTk
      Severn Suzuki
    • Original von Kontro Vers:



      Deshalb kann ich auch Pädagogen nicht leiden und zwar den ganzen Beruf an sich fast schon grundsätzlich nicht, weil sobald solche dann auch noch in sowas herum stochern, gibt es Chaos, anstatt wirlklicher Lösung, zumindest ist das mein Empfinden?


      Ich bilde Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren im Beruf aus und finde ich habe da auch eine sehr grosse pädagogische Verantwortung, wobei ich die Berufsanfänger in dieser Hinsicht eher zu sensibiliseren versuche....glaub nicht jedem Idiot, Menschen wollen nicht immer nur gutes von dir, nein geh bloss nicht mit den 5 Kerlen am Abend alleine weg....
      Pädagogik kann keine Filmischen Grauzonen oder Menschliche Ausreisser kompensieren, aber sehr wohl vermitteln.
      " Kein Fest ohne Grausamkeit " Nietzsche
    • Original von WeirdCrunky:

      Absolut nicht :5:
      Hat nur dazu geführt das ich mir über die schreibweise meiner Posts noch mehr Gedanken mache (schreibt man das klein...gross....muss machmal sogar Wörter googlen weil ich die nicht falsch schreiben will :2:)

      Es soll ja keinem seine Eloquenz aberkannt werden lolp


      "Schreibweise" schreibt man groß, du Nichtsnutz! :pp:
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      Severn Suzuki
    • @Hotte:

      Wir sind sogar komplett einer Meinung, denn ich sage auch, dass ich mir, als naiver Nichtjurist, nur eine Beschlagnahmung wegen §131 vorstellen könnte bei dem, aber nicht wegen 184b, so ging diese Diskussion ja los hier... :0:

      Und die FSK würde ich, wenn ich das entscheiden dürfte, rundum abschaffen, denn die Entscheidungen sind für mich zu oft schon nicht mehr nachvollziehbar gewesen und das nicht nur bei harten FIlmen, sondern schon auch bei anderen Freigaben. Da gibt es weder eine nachvollziehbare Linie, noch kann man sich wirklich darauf verlassen, dass die wirklich immer mit Verstand freigeben, gerade auch was die Freigaben ab 6 und 12 betrifft. Also hat diese Einrichtung für mich keinen Sinn, denn letztendlich muss ich das jedes Mal ja trotzdem selbst prüfen. Was meine Kinder also mal ansehen werden, entscheide ich somit ganz allein, egal welchen Flatschen die drauf kleben!


      @WeirdCrunky:

      Ein guter Pädagoge ist für mich Jemand, der sehr gut mit Menschen umgehen und sie gut begreifen kann, aber genau das kann ein Studium in diesem Bereich nicht vermitteln, denn sowas kann man nicht lernen, das kann man oder eben nicht. Und deshalb gibt es wohl auch so viele in dem Bereich die, zumindest meiner Meinung nach, da irgendwie nicht hinpassen. Anders herum, wer wirklich gut mit Menschen umgehen kann, braucht diesen Beruf nicht zu studieren, um den Job ordentlich machen zu können. Da in unserem Land aber überall ja nur die Abschlusszettel zählen, sitzen eben zu oft zwar die richtigen Zettel auf so manchem Posten, obwohl sie das praktisch aber gar nicht können, was sie eigentlich können müssten, um den Job gut zu machen.
    • Original von Kontro Vers:

      @WeirdCrunky:

      Ein guter Pädagoge ist für mich Jemand, der sehr gut mit Menschen umgehen und sie gut begreifen kann, aber genau das kann ein Studium in diesem Bereich nicht vermitteln, denn sowas kann man nicht lernen, das kann man oder eben nicht. Und deshalb gibt es wohl auch so viele in dem Bereich die, zumindest meiner Meinung nach, da irgendwie nicht hinpassen. Anders herum, wer wirklich gut mit Menschen umgehen kann, braucht diesen Beruf nicht zu studieren, um den Job ordentlich machen zu können. Da in unserem Land aber überall ja nur die Abschlusszettel zählen, sitzen eben zu oft zwar die richtigen Zettel auf so manchem Posten, obwohl sie das praktisch gar nicht können.


      In dieser Hinsicht muss ich dir Recht geben, kenne einige Pädagogen, studieren müsste man das echt nicht. Ein Auswahlverfahren...aber wer sollte die Auswählen, nach welcher Auffassung ermasst sich jemand an urteilen zu dürfen wer geeignet ist :20:

      @ Hotte : Endlich weis ich wofür es in diesem Forum einen Scheriff gibt! Danke für den liebevollen Korrekturhinweis! lolp :5:
      " Kein Fest ohne Grausamkeit " Nietzsche
    • Tja, da müsste man eben an den Universitäten endlich mal überlegen, was im pädagogischen Bereich wichtiger ist, der ganz nutzlose Kram, den die Studenten bloß noch auswendig lernen, um irgendwie diesen Wisch zu kriegen, oder vielleicht mal eine Umstellung auf mehr Praktikum, wie es zum Beispiel bei Erziehern der Fall ist! Und dann aber auch gnadenlos raushauen, wer für diesen Beruf, anhand einer umfassenden Praktika Beurteilung, nicht geeignet ist und schon hat man auch nicht mehr so viele überfüllte Vorlesungen etc. Eine Universität hat sich immer den Bedürfnissen des Berufes anzupassen und nicht der Beruf an Universitäten, so einfach ist das, denn das ist die Aufgabe einer Universität!

      Und gerade im pädagogischen Bereich ist das fatal, wie das abläuft mittlerweile, denn da kommen nämlich unter anderem auch viele dieser angeblichen"Jugendschützer" her, denen man auch im Filmbereich immer mehr Wahnsinn in Deutschland verdankt, die raffen zum Teil ja nicht mal, wie die aktuelle Jugend überhaupt lebt, was und wie die sich Sachen angucken usw., aber fordern Verschärfungen hier und da, die nicht mal im Ziel ankommen.
    • @Kontrovers Leider kann man die deutsche Gesetzgebung in diesem Punkt nicht wirklich nachvollziehen.Als Beispiel führe ich jetzt mal "Maladolecenca - Spielen wir Liebe" hier an.Den Film gab es über 20 Jahre leicht gekürzt unbehelligt auf Video.Nachdem dann die X-Rated DVD erschienen war und diese einem Richter vorlag hat er dort den Straftatbestand nach §184b festgestellt.Der Fim hatte von der Spio/JK allerdings ein strafrechtlich unbedenklich attestiert bekommen so das sich der Ärger für das Label in Grenzen hielt.Wer diesen Film kennt weiss das es sich definitiv um kein kinderpornographisches Material handelt.Das nur mal als Beispiel wie willkürlich und unverständlich deutsche Gerichte entscheiden und gerade beim "Serben" der ja eben aufgrund dieser Szenen so in der Kritik steht würde mich ein Verbot eben nach diesem § nicht wirklich verwundern.Deshalb geh ich davon aus falls es ein legales Release sein sollte das das Label bewusst unbekannt bleiben will.
    • Den Mala habe ich noch nie gesehen und das ist für mich, als kontroversen Filmeliebhaber, schon eine deftige Lücke, aber was soll ich machen, ich habe nun mal keine Lust, eine Anzeige wegen 184b zu kriegen, also werde ich den wohl nie zu sehen bekommen. Und deshalb kann ich den absolut nicht beurteilen, aber genau wie Du das sagst, 20 Jahre kann man den legal kaufen, er hatte sogar ein SPIO Abzeichen (EDIT: hatte er scheinbar doch nicht) und jetzt ist auf einmal plötzlich jeder ein Kinderporno Konsument, der den zuhause stehen hat. Man verzeihe mir meine Direktheit, aber da hat doch irgend Jemand völlig .... :20:

      Aber ja, das sind so die Beispiele, die einen das befürchten lassen, was Du schon sagst, in so einem Land leben wir leider nun einmal ... :11:

      Was ich allerdings da nicht begreife ist, warum noch keine Jugenschützer Horden die FSK verklagen, weil die vielleicht auch so manches grenzwertige Filmchen sogar für die breite Masse frei gegeben haben, das man ja durchaus vielleicht auch so in die Richtung 184b, aufgrund so mancher provokanten Szenen, stellen könnte, wenn man denn wollte? Wo sind denn da die ganzen Pädagogen wieder?? Das Zeug steht im Supermarkt, da kann jedes Kind einkaufen!! :6:

      Und wann wird eigentlich endlich mal Youtube in Deutschland verboten? :3:
    • Kleine Randnotiz ; Spielen wir Liebe unterlag keinem SPIO/JK Gutachten, sondern wurde unabhängig davon, juristisch geprüft. Kleiner, aber feiner Unterschied, schlußendlich jedoch mit gleicher Bedeutung.
    • OK und was bedeutet in dem Fall denn dann juristisch geprüft genau? Heißt das, dass Juristen also der Meinung waren, dass das Ding strafrechtlich unbedenklich ist, also kein Kinderporno ist?

      Wenn ja, wieso wurde der dann plötzlich trotzdem einer? Wie kann denn ein Film einmal kein Kinderporno sein und dann plötzlich doch, echt ich verstehe sowas nicht? Was ein Porno ist weiß doch so ziemlich jeder, na ja und den Rest in so einem Fall kann man sich doch dann denken zumindest, oder? lolp
    • Original von WeirdCrunky:

      @ Hotte : Endlich weis ich wofür es in diesem Forum einen Scheriff gibt! Danke für den liebevollen Korrekturhinweis! lolp :5:


      Gern geschehen :5:

      Das nächste mal schneidest Du Dir Deine Gerte selber! :5:
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      Severn Suzuki
    • Nach der aktuellen Rechtslage wo auch das nackt zeigen von Kindern unter Strafe steht kann man schon verstehen das Maladolecenca eingezogen wurde. Aber zum damaligen Zeitpunkt wo Maladolecenca eingezogen wurde war das Gesetz ja noch nicht so...
    • Ach steht also das Zeigen von nackten Kindern in einem Spielfilm mittlerweile tatsächlich unter dem Begriff "Kinderporno", echt jetzt, ist das wirklich so? Weil dann hat die FSK auch ein großes Problem, denn das wird eine interessante Liste!

      Weil sorry, es kann doch nicht sein, dass freigegebene "Kinderpornografie" (WENN das so tatsächlich ist) legai ist und nicht freigegebene unter Strafe steht????

      Man müsste vielleicht echt einmal einen Anwalt fragen oder vielleicht sogar mal mit Jemanden von der Kripo sprechen, weil das versteht doch sonst keiner mehr, oder, also ich blick das nicht?
    • Wurde das nicht nach dem Fall Edathy geändert. Weil er sich damit hat rauszureden versucht das seine "Posing" DVDs keine kinderpornografie dastellt?
    • Original von Kontro Vers:

      Ach steht also das Zeigen von nackten Kindern in einem Spielfilm mittlerweile tatsächlich unter dem Begriff "Kinderporno", echt jetzt, ist das wirklich so? Weil dann hat die FSK auch ein großes Problem, denn das wird eine interessante Liste!

      Weil sorry, es kann doch nicht sein, dass freigebene "Kinderpornografie" legai ist und nicht freigegebene unter Strafe steht????

      Man müsste vielleicht echt einmal einen Anwalt fragen oder vielleicht sogar mal mit Jemanden von der Kripo sprechen, weil das versteht doch sonst keiner mehr, oder?


      Oh ja... da is die Liste tatsächlich lang. Und da können die sogar bei Filmen wie "Michel aus Lönneberga" anfangen. Von alten DEFA-Titeln mal ganz zu schweigen.
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      Severn Suzuki
    • Ja, also in dem Fall könnte ich auch so manchen Klassiker aufzählen und wenn jetzt da auch Posen in Klamotten dazu gehören und man auch die Jugendpornografie mit hinzu nimmt, puh ...

      Bei so Sachen wie bei dem Edathy, da sag ich ganz naiv, wenn einer sich scheinbar gezielt Material beschafft, auf welchem scheinbar nackte Kinder ganz gezielt irgendwie komisch herum posieren, dann ist das, je nachdem wie das war und ich bin kein Jurist, für meinen naiven Verstand, zumindest klarer, als bei der Spielfilm Thematik?
    • Original von Kontro Vers:

      OK und was bedeutet in dem Fall denn dann juristisch geprüft genau? Heißt das, dass Juristen also der Meinung waren, dass das Ding strafrechtlich unbedenklich ist, also kein Kinderporno ist?


      JuristEN ODER zumindest ein Jurist. Bedeutet, die Prüfung findet mittels eines Rechtsanwanlts statt, welcher dem beauftragten Label nach Sichtung sein (bisher üblich) strafrechtlich unbedenklich erteilt, um sein Mandant im Falle eines Falles, juristisch abzusichern. Ein Weg den CMV gerne beschreiten.

      Wenn ja, wieso wurde der dann plötzlich trotzdem einer? Wie kann denn ein Film einmal kein Kinderporno sein und dann plötzlich doch, echt ich verstehe sowas nicht? lolp


      Weil es sich um Privatgutachten sprich persönliche Einschätzung der/des Juristen handelt welche für Staatsanwalt & Richter die öffentlich arbeiten, unverbindlich sind. Hält ein STA Film XY für bedenklich, kann & darf er ihn durch Zustimmung des Richters, jederzeit beschlagnahmen.
    • Original von Kontro Vers:

      Ja, also in dem Fall könnte ich auch so manchen Klassiker aufzählen und wenn jetzt da auch Posen in Klamotten dazu gehören und man auch die Jugendpornografie mit hinzu nimmt, puh ...

      Bei so Sachen wie bei dem Edathy, da sag ich ganz naiv, wenn einer sich scheinbar gezielt Material beschafft, auf welchem scheinbar nackte Kinder ganz gezielt irgendwie komisch herum posieren, dann ist das, je nachdem wie das war und ich bin kein Jurist, für meinen naiven Verstand, zumindest klarer, als bei der Spielfilm Thematik?


      Is zumindest grenzwertiger aber juristisch bestimmt auch schwer belegbar. Hab das ja auch schon in nem anderen Thread hier mal angemerkt, da wo dieses russische Model ihre Tochter so lolitamäßig promotet hat und dann ganz entrüstet tat, dass jeder der die Bilder erotisch finden würde n Pädo sei.

      Genauso wie die FSK bspw. jedes Jahrzehnt ihre eigenen Bemessungsgrundlagen über den Haufen schmeißt (wie man an teils völlig abstrusen Neubewertungen von Filmen die seit Anno Domini unangetastet blieben und plötzlich völlig zerschnibbelt werden sieht) , so scheints auch mit der rein juristischen Schiene alle paar Jahrzehnte aufs Neue nen völligen Umbruch zu geben.

      Bekam man bspw. in den 60ern Pornos generell nur unterm Ladentisch, wurde man spätestens ab den 80ern mit ihnen überschwemmt. Da waren teilweise selbst die Bilder im BRAVO-Love Roman manchmal schon an der Grenze zum Porno, von den Stories ganz zu schweigen. Dänische und Niederländische Pornlabels verbreiteten quasi legal HC-Pornos mit unter 18 Jährigen. Dazu kamen diese FKK-Zeitschriften. Heute kannste für all das Material als Otto-Normal-Verbaucher unter Umständen in den Knast kommen, als Politiker biste jedenfalls ruiniert.
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      Severn Suzuki
    • Ja, die FSK blicke ich auch schon lange nicht mehr ... und ich muss ehrlich sagen, direkte Pornografie von unter 18 Jährigen ist auch was anderes wie ein Arthouse Film für mich! Das man bei sowas klare Grenzen zieht, kann ich voll nachvollziehen!

      Aber es ist doch so, dass sich Filmlabels ja diese juristische Beurteilung holen, damit sie später rechtlich nicht "belangt" werden können, weil sie so einen Film heraus gebracht haben, so läuft das doch, oder? Warum kann dann ein Käufer von einem als strafrechtlich unbedenklich eingestuften Film, später dann trotzdem bestraft werden, wenn der nachtraglich beschlagnahmt wird als 184b Kandidat? In dem Moment, in welchem er den Film gekauft hat, galt dieser doch als strafrechtlich unbedenklich? Ich würde ja nichts sagen, wenn man wenigstens so eine Art "Mülltonne" hätte, in welche man dann solche Filme straffrei entsorgen kann, wenn das passiert, aber so wie das im Moment abzulaufen scheint, ist das für mein naives und nicht juriistisches Kleinhirn doch total ungerecht, oder? Die Herausbringer bleiben unbestraft, aber die Käufer kriegen nachträglich auf die Mütze, was soll denn das für ein Recht sein??

      Und was wäre, wenn ich jetzt einen Film finden tät, der von der FSK für die Öffentlichkeit freigegeben wurde und ich gehe damit zur Polizei, weil ich das als Kinderporno empfinde, krieg ich dann eine Strafe oder das Label oder sogar die FSK? :0:

      EDIT:
      Nicht falsch verstehen, ich will mich über das Thema nicht lächerlich machen, denn das ist ein wirklich schlimmes Thema! Aber der Umgang damit, also was da so scheinbar rechtlich abzulaufen scheint, das finde ich unmöglich, für mich ist ein Rechtsstaat was anderes ...
    • Original von Kontro Vers:
      Aber es ist doch so, dass sich Filmlabels ja diese juristische Beurteilung holen, damit sie später rechtlich nicht "belangt" werden können, weil sie so einen Film heraus gebracht haben, so läuft das doch, oder?


      Exact. Somit besteht für den Staatsanwalt keine Möglichkeit, dem Label Vorsatz zu unterstellen.


      Warum kann dann ein Käufer von einem als strafrechtlich unbedenklich eingestuften Film, später dann trotzdem bestraft werden, wenn der nachtraglich beschlagnahmt wird als 184b Kandidat? In dem Moment, in welchem er den Film gekauft hat, galt dieser doch als strafrechtlich unbedenklich?


      Nochmal, weil die Einschätzungen seitens der SPIO bzw. dem Rechtsgutachten eines Anwalts, nichts weiter als persönliche Einschätzungen sind und juristisch keine Bedeutung haben. Die Freigabe dient nur als Schutz fürs Label, nicht für den Käufer :3:
    • Ja richtig und vielen Dank, dass Du das so gut erklärst! Aber das ist doch nicht gerecht, wenn ein Herausgeber geschützt ist und ein Käufer nicht? Denn stell Dir das mal bei dem Serben hier vor, der wird uncut ja sogar bei Amazon verkauft aktuell, zwar dort nicht direkt, aber offen auf dieser Massenplattform für jeden Menschen in Deutschland offen sichbar abrufbar und legal (!) kaufbar. Wenn der Serbe jetzt also plötzlich ein 184b Kandidat werden würde, dann hätte nach dieser rechtlichen Logik doch Amazon auch vorsätzlich zugelassen, dass dort Kinderpornografie verkauft wird, denn Amazon ist durch die juristische Prüfung ja auch nicht geschützt, oder? Das kommt ja einer Massenkriminalisierung gleich, oder? Stell Dir mal vor, da muss ein Besitzer des Serben dann vor Gericht und legt einen Amazon Beleg über die Bestellung dort vor? Wie will man da noch den bewussten Besitz oder gar noch die bewusste Beschaffung von Kinderpornografie unterstellen??
    • Kein Problem :3:

      Amazon hat in dem Sinne nichts zugelassen, um zu handeln muss dem Produkt die strafrechtliche Relevanz erstmal bescheinigt sein. Dies ist bisher, nicht explizit der Fall. Und mal ganz unter uns, was bei Ama im MP an verbotenem Material angeboten/verkauft wird, besonders 131'er, wo kein Kläger da kein Richter :5: Und selbst wenn du mit nem Beleg kommst, ist Amazon sofern der Kauf noch vor dem Verbot stattfand, rechtlich fein raus. Nur aus Behördensicht sieht man sich gezwungen zu prüfen, ob bei dir noch mehr vorzufinden ist, denn wir wissen ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :5:

      Nun ja der Herausgeber ist verpflichtet vorzubeugen, im Gegensatz zu uns kleinen Privaten stellt er öffentlich Material zu Verfügung, jedoch im Falle eines Verbots ist er am Ende genau so gebunden wie wir.
    • Ja, das mag alles rechtlich auch so sein, keine Ahnung, ich bin kein Jurist, aber der Punkt ist:

      Wenn jeder, der an so einer Sache beteiligt ist, also der Herausgeber, der Plattformbesitzer und der Händler, sich darauf berufen können, dass ihre Handlung zu einem Zeitpunkt stattfand, als so ein Film noch nicht beschlagnahmt war, dann muss ja wohl auch bitte das letzte Glied in dieser Kette, also der Käufer, das Recht bekommen, sich darauf berufen zu können, das er den Film zu einem Zeitpunkt gekauft hat, als dieser noch nicht beschlagnahmt war? Das hat für mich ganz naiv nun mal etwas mit Gerechtigkeit zu tun, auf die wir hier in Deutschland ja wohl immer noch ein Recht haben, doer nicht?

      Das mag rechtlich so nicht formuliert sein, aber da würde ich über alle Instanzen gehen, weil irgendwo hört der Spaß nun langsam mal wieder auf! Es kann doch nicht sein, dass man einfach so von einem Tag auf den anderen, zu einem Kinderporno Konsumenten gemacht werden kann, bloß weil man sich legal einen Spielfilm gekauft hat, der auch überall ganz legal angeboten wurde?

      Gut, der einfachere Weg wäre natürlich, sich einen Disc Schredder zu kaufen und ich bin echt froh, dass ich so einen Film noch nicht hatte, bei welchem das passiert ist ...

      Armes Deutschland, echt wahr, als ob wir nicht andere Probleme und genug richtige Kriminelle hätten ...
    • Ja natürlich, bringt nur nichts weil die Ware durch die Beschlagnahmung nun offiziell und gesetzlich als Kipo gilt und damit der Besitz unter Strafe steht, völlig unbedeutend in welcher Zeit gekauft. Und grade wenns um Kinderporno geht, verstehen die Beamten keinen Spaß! Denn du würdest mit dem Besitz gegen das Gesetz verstoßen, was am Ende alles ist was zählt. Gilt ebenso für Herausgeber/Händler/Anbieter.
    • Warum wurde dann das Label von dem Mala Film nicht belangt, denn auch wenn sie sich juristisch abgesichert hatten, in Besitz hatten sie den Film ja wohl noch, als die Beamten bei ihnen ankamen, oder? :5:

      Wie soll man den Besitz denn in so einem Fall wieder loswerden? Und was ist mit Filmen, die von der FSK freigegeben worden sind, die aber anhand der scheinbar neuen Gesetzgebung ebenfalls Szenen beinhalten, die ganz genauso darunter fallen könnten?

      Mir ist schon klar, wie Du das meinst, wenn die gnadenlos sind, ruinieren sie wegen sowas Existenzen, aber die können auch nicht alles machen was sie wollen, ist denn schon Jemand wegen diesem Mala Film verurteilt worden? Gibt es da schon ein gesprochenes Urteil, das als Referenz gelten könnte, mit Begründung?

      EDIT:
      Und da wäre ja auch noch die Intention des FIlms, denn bei dem Serben wurde ja ausdrücklich von den Machern erklärt, dass sie damit die Gesellschaft und ihre elemalige Regierung anprangern wollen?
    • Original von Kontro Vers:
      Warum wurde dann das Label von dem Mala Film nicht belangt, denn auch wenn sie sich juristisch abgesichert hatten, in Besitz hatten sie den Film ja wohl noch, als die Beamten bei ihnen ankamen, oder? :5:


      Du hast dir die Antwort quasi selbst bereits gegeben. Die juristische Absicherung und das nicht verweigern von Herausgabe strafrechtlichem Material, sichert den Publisher ab. Somit greift kein Verdacht des vorsätzlichen handelns, also keine Strafe. Er darf nur just ab dem Augenblick, kein weiteres Master oder sonstiges mehr besitzen/verbreiten. Und gleiches gilt für den Endkunden.

      Wie soll man den Besitz denn in so einem Fall wieder loswerden? Und was ist mit Filmen, die von der FSK freigegeben worden sind, die aber anhand der scheinbar neuen Gesetzgebung ebenfalls Szenen beinhalten, die ganz genauso darunter fallen könnten?


      Einfach entsorgen, oder niemandem davon erzählen :5:
      FSK freigegebene Filme sind in 1. Linie fein raus, da sie im Vorfeld bereits um gewaltvolle Szenen erleichtert sind, wonach in der Regel keine Gewaltverherrlichung mehr greift. Daher dürfen FSK 18 sprich KJ Titel nicht mehr indiziert, können jedoch jederzeit beschlagnahmt werden. Abseits davon ; Gefährlich wird es nur dann, wenn der BPJM ein Antrag auf Indizierung vorliegt, sie den Film für strafrechtlich halten und dann auf Liste B indizieren. Exact solche Filme landen beim Staatsanwalt welcher früher oder später (oder garnich :1:) überprüft, ob Beschlagnahmung gerechtfertigt und wenn ja, nach welchem Paragraph. Ist der Richter dagegen, wirds nix mit Beschlagnahmung lolp was zur Folge einer Übertragung von Liste B auf Liste A, nach sich ziehen kann.

      Mir ist schon klar, wie Du das meinst, wenn die gnadenlos sind, ruinieren sie wegen sowas Existenzen, aber die können auch nicht alles machen was sie wollen, ist denn schon Jemand wegen diesem Mala Film verurteilt worden? Gibt es da schon ein gesprochenes Urteil, das als Referenz gelten könnte, mit Begründung?


      Ja, jemand aus Freiburg wurde zu einer Geldstrafe verurteilt! Mehr ist ihm soweit mir bekannt nicht passiert, weil der Richter im Film nicht die Erfüllung eines 184b erkannte. Und auch, wenn das Urteil von 2006 bis heute rechtskräftig ist, wurde immer wieder juristisch diskutiert ob anhand des Films 184b greift oder nicht. Jedenfalls ist es ratsam mit dem Besitz nicht hausieren zu gehen.
    • Also heißt das im Prinzip, alle Liste B Filme wegschmeißen, zumindest die, welche evtl den §184b abkriegen könnten, denn beim §131 ist der Besitz ja nicht verboten, oder? Und wie findet man nun seriös und sicher heraus, ob ein Film bereits auf Liste B ist? Kann man das bei irgend einem Amt sicher nachschauen, weil im Internet kann ja viel stehen? Und um sowas vorzubeugen, muss man doch die Möglichkeit haben, sich über Filme zu informieren, ganz besonders über die, welche man legal bei Amazon usw. kaufen kann, obwohl sie FSK ungeprüft sind? Das kann man als ganz normaler Kunde doch gar nicht wissen, was die da alle im Hintergrund machen mit einem Film? Also braucht man doch eine Möglichkeit der Einsicht?

      Und echt super von Dir, dass Du das mal so ausführlich erklärst, ich sammel ab jetzt nur noch Überraschungseier! :0:
    • Einfach nicht auffliegen bzw. rumerzählen und angeben, dass du irgendwelche Liste-B-Filme hast.
      Früher hat das geklappt, heute tut es das wahrscheinlich immer noch.
      Es gibt wohl einige (seriöse) Seiten im Netz die dir

      "Und wie findet man nun seriös und sicher heraus, ob ein Film bereits auf Liste B ist?"

      Die richtigen Quellen kennen, hier im Forum haben einige Plan davon. Ich übrigens nicht wirklich. :P
      ^(^.^)^
    • Früher gab es für die Videotheken Betreiber ein Magazin der BPJM (hieß glaube ich BPJM-Report oder BPJM Aktuell ) erschien immer alle drei Monate Neu und wurde immer Aktuallisiert, hab das "alte" immer von meinem Videotheken Betreiber bekommen und durch geschaut damit man Bescheid wußte :3:
      Zensur Ist Für´n A......!!

      Meine Filmsammlung

      Meine Musiksammlung
    • Original von Kontro Vers:

      Also heißt das im Prinzip, alle Liste B Filme wegschmeißen, zumindest die, welche evtl den §184b abkriegen könnten, denn beim §131 ist der Besitz ja nicht verboten, oder? Und wie findet man nun seriös und sicher heraus, ob ein Film bereits auf Liste B ist? Kann man das bei irgend einem Amt sicher nachschauen, weil im Internet kann ja viel stehen? Und um sowas vorzubeugen, muss man doch die Möglichkeit haben, sich über Filme zu informieren, ganz besonders über die, welche man legal bei Amazon usw. kaufen kann, obwohl sie FSK ungeprüft sind? Das kann man als ganz normaler Kunde doch gar nicht wissen, was die da alle im Hintergrund machen mit einem Film? Also braucht man doch eine Möglichkeit der Einsicht?

      Und echt super von Dir, dass Du das mal so ausführlich erklärst, ich sammel ab jetzt nur noch Überraschungseier! :0:


      §131er darfst du besitzen. Du darfst sie auch übers Ausland beziehen. Nur der Vertrieb/Verbreitung ist innerhalb Deutschlands verboten. Indizierte Filme (liste A) kann man durchaus noch aus Deutschland beziehen (per Nachfrage). Bei Liste B-Kalibern ist das so eine Sache. Da stelllen die meisten den Vertrieb dann schon ein. Deshalb wird ja das Meiste dann über Österreich und Co. angeboten.

      Ich für meinen Teil bin mir bei meinen Käufen im Klaren, was ich mir da hole.
      Und gerade bei "A Serbian Film" konnte ich schon von Anfang an den § 184b riechen. Deshalb hab ich ihn mir auch nicht gekauft. Angesehen ja, aber das wars auch (davon mal abgesehen fand ich den Film eh nicht gut^^).
      Einer aus meiner Familie hatte wegen §184b auch schon nen mächtigen Arschtritt bekommen. Fragt mich jetzt nicht was das jetzt für ein Film war, jedoch war das einer der wohl nachträglich nochmal gegen §184b vetrstoßen zu haben schien. Durch unglückliche Zufälle kam es dann raus und es flatterte ne saftige Geldstrafe. Deshalb versuche ich immer auf dem Laufenden zu bleiben, was wie indiziert und/oder beschlagnahmt wurde.
      "Ich hab mich lange nicht mehr bei meinen Kindern gezeigt - und zwar viel zu lange..."
    • Da kommt man sich bald schon vor wie ein Krimineller, "bloß nicht erwischen lassen" usw., obwohl man nichts weiter tut, als ganz legal FIlme zu kaufen? Und gerade der kaufende Kunde ist doch noch der brävste, der lädt nichts illegal irgendwo herunter usw. ...

      Ich bin eigentlich Jemand, der durchaus auch Verständnis für die Justiz im Allgemeinen aufbringt und sie auch respektiert, weil man muss immer bedenken, dass da Leute sitzen, die wohl am heftigsten mit der Realität konfrontiert werden in unserem Land, und wer weiß was so ein Richter alles zu sehen kriegt und vielleicht deshalb dann auch so gnadenlos ist und sich über FIlme eben etwas mehr aufregt usw.

      Aber ich dachte, dass die Zeiten, in welchen das Volk Dinge nur im Verborgenen tun kann und legal erworbene Medien weggeworfen oder versteckt werden müssen, schon seit Jahrzehnten vorbei sind?
    • Wie gesagt, beschlagnahmte und indizierte Filme darfst du besitzen und aus dem Ausland ordern.
      Bei §184b (Kinderpornographie) hört aber der Spaß auf - zumindest wenn es gerechtfertigt ist.
      Aber bei Filmen wo man selber der Meinung ist, sie würden diesbezüglich nicht verstoßen, obwohl sie es laut Gericht tun, sollte man sie lieber gesondert zu Hause aufbewaren. Ist leider so und vor allem das ist es, nicht jedem das alles auf die Nase zu binden.
      "Ich hab mich lange nicht mehr bei meinen Kindern gezeigt - und zwar viel zu lange..."
    • Na ja, das sagst Du so einfach, aber so funktioniert es ja eben nicht, denn das entscheidet ein einziger Richter, ob ein Film ein 184ber wird oder nicht und wenn das einmal entschieden wird, ab dem Moment ist jeder, der so einen Film selbst vielleicht sogar ganz legal bei Amazon bestellt hat, ein 184b Konsument! Für meine naive Denke wäre dieser Serbe z. B. ein typischer §131 Kandidat, aber wenn man so liest, was andere Leute schon online da so in den hinein interpretieren, das kann kein normal denkender Mensch mehr beurteilen, was das nun letztendlich für ein Beschlagnahmungsgrund werden wird, also ich kann das nicht? Und ganz besonders nicht, weil der doch seit Jahren überall ganz legal ungeschnitten zu kaufen ist? Wenn der so bitterböse wäre, wie manche das online erzählen, dann hätten die den doch schon längst aus dem Verkehr gezogen, oder nicht?

      Also heißt das, man schmeißt seine Filme nach dem Gucken entweder gleich weg oder spielt mit dem Feuer!

      Wenn das wenigstens so laufen würde, dass man ordentlich informiert wird, aber das wird man nicht, wenn man nicht weiß wo man sowas halbwegs sicher nachgucken kann ... man muss da mal an die ganz normalen Kunden denken, die jetzt nicht hier mitlesen und die Quellen nicht kennen ...
    • Original von Kontro Vers:

      Also heißt das im Prinzip, alle Liste B Filme wegschmeißen, zumindest die, welche evtl den §184b abkriegen könnten, denn beim §131 ist der Besitz ja nicht verboten, oder?


      Wie hier bereits erwähnt, der Besitz von §131, oder 184a stehen nicht unter Strafe.
      Ich würde auch keine Filme schlicht wegschmeißen, nur weil ein verdrehtes Empfinden innerhalb verschiedener Gerichte herrscht. Achte nur keine z.B. 131er im nicht EU-Land zu bestellen, denn da kann sich der Zoll gewaltig daran stören :5:


      Und wie findet man nun seriös und sicher heraus, ob ein Film bereits auf Liste B ist? Kann man das bei irgend einem Amt sicher nachschauen, weil im Internet kann ja viel stehen? Und um sowas vorzubeugen, muss man doch die Möglichkeit haben, sich über Filme zu informieren, ganz besonders über die, welche man legal bei Amazon usw. kaufen kann, obwohl sie FSK ungeprüft sind? Das kann man als ganz normaler Kunde doch gar nicht wissen, was die da alle im Hintergrund machen mit einem Film? Also braucht man doch eine Möglichkeit der Einsicht?


      Die BPJM Aktuell wurde ja bereits genannt, was jedoch nur an öffentliche Einrichtungen geht.
      Informier dich auf der ofdb., oder achte monatlich auf die veröffentlichte Liste bei Schnittberichte.com (stets aktuell) welche diese von der BPJM beziehen.

      Oder top dich Hier mal aus...

      Und echt super von Dir, dass Du das mal so ausführlich erklärst, ich sammel ab jetzt nur noch Überraschungseier! :0:


      Lass dir dein Spaß nicht verderben :0: :3:
      PS: Danke fürs lesen :3:
    • Ja siehst Du, als nicht öffentliche Einrichtung muss man sich drauf verlassen, was ofdb und die SBs einem erzählen!? Was machen denn die Leute, die diese beiden Webseiten nicht mal kennen? Das sollte von der BPJM auf ihrer Homepage präsentiert werden, täglich aktualisiert! Und das gehört auf jeden nicht FSK geprüften Film hinten drauf geschrieben:

      "Bitte gucken Sie täglich auf unserer Webseite nach, ob sie diesen Film auch heute noch besitzen dürfen oder besser zur Vernichtung geben sollten!" :6:

      EDIT:
      Ne Leute, es ist mir schon klar nun, wie das genau läuft, bei 131ern ist man das einfach gewohnt, dass man die haben darf. Mir ist auch noch nie ein Film begegnet der nachträglich zum 184b wurde, die einzige Geschichte die man eben immer wieder zu lesen kriegt ist dieser Mala Film ... aber seitdem traut man unserem Gesetzgeber eben alles zu!
    • Original von Kontro Vers:

      Ja siehst Du, als nicht öffentliche Einrichtung muss man sich drauf verlassen, was ofdb und die SBs einem erzählen!? Was machen denn die Leute, die diese beiden Webseiten nicht mal kennen? Das sollte von der BPJM auf ihrer Homepage präsentiert werden, täglich aktualisiert! Und das gehört auf jeden nicht FSK geprüften Film hinten drauf geschrieben:

      "Bitte gucken Sie täglich auf unserer Webseite nach, ob sie diesen Film auch heute noch besitzen dürfen oder besser zur Vernichtung geben sollten!" :6:

      EDIT:
      Ne Leute, es ist mir schon klar nun, wie das genau läuft, bei 131ern ist man das einfach gewohnt, dass man die haben darf. Mir ist auch noch nie ein Film begegnet der nachträglich zum 184b wurde, die einzige Geschichte die man eben immer wieder zu lesen kriegt ist dieser Mala Film ...


      Schnittberichte sind verlässlich, gerade weil sie ihre Infos von der BPJM erhalten. Ofdb im Grunde auch, dort landen die Eintragungen nachdem sie auf SB verbreitet werden.

      Der Rest ist simpel: Wer die Seiten nicht kennt, dem mangelts meist an Interesse, weils demjenigen schlicht & einfach wurst ist welche Fassung käuflich erworben wird, hauptsache ne 18 drauf lol
    • Ja klar, wer sich auch den etwas härteren Genres widmet, informiert sich natürlich, ob ein FIlm uncut ist oder welche Version eben und mir ist immer auch noch sehr wichtig, den dann auch legal kaufen zu können, aber das man jetzt eben auch noch beachten muss, dass man nicht nachträglich zum Kriminellen gemacht wird, das war mir so bisher nicht bewusst, denn ich bin davon ausgegangen, dass gerade 184b Zeug gar nicht erst in den legalen Handel kommen kann, zumindest nicht jahrelang?
    • Veröffentlicht werden kann im Grunde alles, solang der BPJM kein Antrag auf den Tisch flattert, passiert auch nichts. Nur heutzutage wo da draussen genug pseudofanatische Moralapostel & selbsternannte Weltverbesserer herumwatscheln, ists nur eine Frage der Zeit bis wir vom nächsten bösen Film befreit werden :prop:
    • Jawohl, sehr gut ausgedrückt! Entweder sind es Pädagogen oder welche, die glauben, dass sie welche wären ... :11: