Die Schweiz, Land der Horrorfilmfreunde oder das Grauland der Verbote?

    • Die Schweiz, Land der Horrorfilmfreunde oder das Grauland der Verbote?

      Eine "Schwarze Liste" gibt es dort offiziell ja nicht. Man nutzt allerdings eine veraltete deutsche Verbotsliste, deswegen stehen auch nur Klassiker wie DotD, Braindead & Nackt unter Kannibalen auf dieser drauf. Ansonsten wird bei einer Beschlagnahme willkürlich vor Gericht gehandelt werden. Soll heißen: Kommt es zu einer Anklage, werden die Horrorfilme des Beschuldigten eingezogen und kontrolliert, dann kann jeder Film zu einem Bußgeld führen, was sich auch gewaschen hat, selbst wenn dieser Film nicht mal in Deutschland indiziert ist. Der Oberhammer ist aber, von diesem Vorgehen weis fast niemand in der Schweiz, im Handel, Videotheken, Filmhandlung, Produktion überall sind diese Filme so gut wie immer erhältlich und ein Verbot ist kaum jemanden dort Bewusst, weil es solch eine Verbotsliste offiziell ja nicht gibt, dennoch kam es in letzter Zeit zu einigen Anklagen und Verurteilungen für die Besitzer solcher Filme, die Verkäufer sind davon anders wie in Deutschland nicht betroffen. Dann bleib ich doch lieber in unserem Lande, als die noch skurilleren Schweizer Gesetzlage diesbezüglich zu unterliegen. Zudem ist das importieren in der Schweiz ebenfalls problematisch, insbesondere wenn die Artikel aus Holland oder Belgien stammen. Noch kritischer wird es bei Online Bestellungen von diversen Schweizer Anbietern, wo man die verbotenen Filme zu oft auch bekommt, ohne jetzt Namen zu nennen, dort ist die Wahrscheinlichkeit dass man noch sein blaues Wunder erleben wird viel größer, als viele wohl meinen.


      Auszug aus dem Schweizer Gesetzbuch über die Gewaltdarstellung auf Ton- oder Bildaufnahmen.

      Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.

      Die Gegenstände werden eingezogen.



      Schwarze Liste der Schweiz:

      blick.ch/bch/pics/upload/tfmedia1/HBbOGKnx.pdf


      Interessanter Artikel:

      blick.ch/news/schweiz/artikel26645
    • Das hab ich auch erst vor ein paar Wochen mit bekommen. Nun, da muss man sagen, dass die deutsche Zensurbehörde ja schon einen Knall hat, aber die Schweizer toppen wahrlich alles! Was ich mich grade frage, wenn ich es so richtig verstanden habe; Warum richten sich die Schweizer nach einer deutschen Verbotsliste?? Sind die zu faul selber die Filme zu begutachten oder wie haben wirs denn?? Schon ein bisschen suspekt das Ganze!

      Nun gut, da bleib ich dann doch lieber im deutschen Lande, wir haben es zwar auch nicht wirklich leicht, aber kommen nicht in den Bau wegen ein paar Metzelfilmchen.
    • Original von Hirntotsoldat666:

      Das hab ich auch erst vor ein paar Wochen mit bekommen....



      Da war Doomi uns mal wieder 4 Jahre vorraus lol
      Arthur Spooner: "Ah, ihr jungen Leute mit eurem Gesundheits- und Schlankheitstick. Zu meiner Zeit hatte man mit Mitte fünfzig einen ordentlichen Herzinfakt. Und wir haben ihn zu schätzen gewusst!"
    • Original von |Skeletor|:

      Original von Hirntotsoldat666:

      Das hab ich auch erst vor ein paar Wochen mit bekommen....



      Da war Doomi uns mal wieder 4 Jahre vorraus lol


      Stimmt rofl Aber der Thread war so allein und undefloriert! rofl
    • Ich habe nur ein bisschen Rechtskunde und meistens nicht in dem Bereich. Ich habe mich aber mal informiert, einfach weil mich das Thema generell interessierte. Ich glaube da hats ne Änderung gegeben:
      " Wird eine strafbare Handlung durch Veröffentlichung in einem Medium begangen und erschöpft sie sich in dieser Veröffentlichung, so ist, unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen, der Autor allein strafbar.".....
      Auszug aus Artikel 8 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.
      Da es sich ja in einem Film um keine strafbare Handlung handelt, ist dies auszuschliessen.
      Achja, und der "Blick" ist wohl die unverlässlichste Quelle von allen. Wer weiss was der Kerl sonst noch da hatte, ich kenne die Polizei (habe einige Kollegen die Polizisten sind) und wegen einem Horrorfilm fahren die nicht extra raus, viel zu viel Aufwand.
      Das war wohl eher so, dass der noch anderes Material da hatte und "Tanz der Teufel" einfach mit beschlagnahmt wurde, das kann gut sein, da es vor Gericht einen Einblick in die Persönlichkeit zeigt.